Am Dienstag, den 29. Januar 2019, haben wir in der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über den laufenden Reformprozess der Grundsteuer diskutiert, die mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro pro Jahr für die Kommunen eine sehr wichtige Einnahmequelle ist. Die Neuregelung ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht im April vergangenen Jahres das derzeitige System für verfassungswidrig erklärt hatte. Folglich müssen Bundestag und Bundesrat bis spätestens Ende 2019 eine Neuregelung für die Berechnung der Grundsteuer treffen.

Ende 2018 hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die folgenden zwei möglichen Modelle für eine solche Neugestaltung der Grundsteuerberechnung vorgelegt, über die wir derzeit im Bundestag diskutieren. Einerseits das wertabhängige Modell, das sich am Wert des Grundstücks und des Gebäudes oder der Eigentumswohnung orientiert. Die Höhe der Grundsteuer wird hierbei eng an die Höhe der tatsächlichen Miete gekoppelt und im Falle von Eigennutzung wird eine fiktive Miete berechnet. Andererseits gibt es die Möglichkeit eines sogenannten wertunabhängigen und flächenbezogenen Modells, bei dem eine enge Kopplung zwischen Grundstücksgröße und Grundsteuer besteht und die Höhe der Miete keine Rolle spielt.

Bei dieser Diskussion spielen meines Erachtens insbesondere die Umsetzbarkeit sowie die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt eine bedeutende Rolle. Aus diesem Grund sollte die Neuregelung der Grundsteuer die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Verwaltung von unnötiger Bürokratie verschonen und die Mieter und Vermieter nicht übermäßig belasten. Ich hoffe, dass der Bundesfinanzminister und die Finanzminister der Bundesländer bei ihrem heutigen Treffen einen entsprechenden Kompromiss finden werden!