Es freut mich sehr, dass der Vermittlungsausschuss zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat sich am Abend des 20. Februar 2019 auf eine Formulierung der Grundgesetzänderung einigen konnte und damit der Weg für den DigitalPakt Schule frei gemacht wurde. Im Deutschen Bundestag haben wir am darauffolgenden Tag in namentlicher Abstimmung mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit der Grundgesetzänderung zugestimmt.

Am Ende haben die Bundesländer Änderungen bei der Co-Finanzierung künftiger gemeinsamer Projekte durchgesetzt. Der ursprünglich geplante Entwurf des Bundes sah mit der Verfassungsänderung eine 50-Prozent-Beteiligung der Bundesländer bei allen weiteren gemeinsamen Projekten vor. Die jetzige Regelung sieht keine 50 prozentige Co-Finanzierung mehr vor, dennoch behält der Bund die Kontrolle darüber, ob seine Finanzmittel auch tatsächlich für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Die Länder sollen zur Auskunft verpflichtet sein, wenn der Bund Berichte und Akten anfordert.

Konkret bedeutet dies, dass der Bund in den kommenden fünf Jahren den Ländern insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen wird, damit diese ihre Schulen digital – wie etwa mit WLAN, Tablets oder Whiteboards – besser ausstatten können. Es ist gut, dass das Geld auch für die digitale Weiterbildung der Lehrer eingesetzt werden kann, denn auch der Lernstoff und die Lehrmethoden müssen an die Welt 4.0 angepasst werden.

Bildung ist Ländersache, doch der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist für mich eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. In diesem Sinne begrüße ich es, dass der Bund nun die Schulen beim Digitalausbau direkt fördern kann. Denn die Uhr tickt und wir haben schon zu viel Zeit verloren bei diesem so wichtigen Thema – unsere Kinder müssen fit für eine Zukunft gemacht werden, die in schnellem Tempo immer digitaler wird!