In namentlicher Abstimmung haben wir am Donnerstag, den 21. Februar 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch verabschiedet.

Der Gesetzentwurf hat die Ergänzung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches – der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet – um einen weiteren Ausnahmetatbestand zum Gegenstand.

Danach sollen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Hinweis – insbesondere durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt – auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen, die im Gesetz ausdrücklich benannt werden, zugänglich machen dürfen. Außerdem soll durch eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz sichergestellt werden, dass es zukünftig eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen gibt, die mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218 Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches vornehmen.

Der zwischen den Koalitionsparteien gefundene Kompromiss war für beide Seiten sehr schwierig, allerdings ist die Einigung im Ergebnis zu begrüßen. Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist ganz entscheidend, dass Werbung für Abtreibungen auch weiterhin verboten bleibt, denn bei allem Verständnis für die Konfliktlage der Mutter dürfen wir auch den Schutz des ungeborenen Kindes – den auch das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen hat – nicht vergessen. Auch ist es wichtig, dass die Konfliktberatung in anerkannten Beratungsstellen in ihrer Bedeutung als umfassende ergebnisoffene Familienberatung nicht an Bedeutung und Wichtigkeit verliert. Darüber hinaus wird der Zugang zu Information für die Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, verbessert. Für betroffene Frauen ist es unerlässlich, dass ihnen umfassend, sachgerecht und ohne Geschäftsinteresse dahinter geholfen wird. Überdies bietet der gefundene Kompromiss zukünftig mehr Rechtssicherheit für Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.