Am Freitag, den 15. März 2019, haben wir im Deutschen Bundestag in namentlicher Abstimmung für die Einführung eines inklusiven Wahlrechts gestimmt. Damit wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angenommen. Menschen, für die eine Vollbetreuung angeordnet ist, sollen nicht länger pauschal von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen werden. Damit wird auch den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, wonach durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2019 sowohl am Bundeswahlgesetz als auch am Europawahlgesetz Änderungen notwendig geworden sind.

Die dort verankerten Wahlrechtsausschlüsse müssen demnach aufgehoben werden. Der Bundestag wird nun zeitnah eine Änderung des Wahlrechts verabschieden. Beschlossen werden soll eine Regelung mit den Eckpunkten inklusives Wahlrecht, Wahlrechtsassistenz, Konturierung der Wahlfälschung und Inkrafttreten.

Aus praktischen Gründen wird eine Umsetzung im Hinblick auf die Europawahl am 26. Mai 2019 nicht mehr möglich sein. Beabsichtigt ist jedoch, die Änderungen bereits zum 1. Juli 2019 in Kraft treten zu lassen.