Eine Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms ermöglicht die Sanierung und Restaurierung der geschädigten Nordwand der Klosterkirche.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Tage, den 8. Mai 2019, das achte Denkmalschutz-Sonderprogramm beschlossen. Danach erhält das St.-Johannis-Kloster in Schleswig 50.000 Euro für die Sanierung der geschädigten Nordwand der Klosterkirche. Die Klosterkirche gehört zu den ältesten historisch bedeutenden Bauteilen der aus dem 12. Jahrhundert stammenden Klosteranlage des ehemaligen Benediktinerklosters nahe des Schleswiger Holms an der Schlei, der besterhaltenen Klosteranlage Schleswig-Holsteins.

„Ich freue mich sehr über diese tolle Nachricht. Ich habe letztes Jahr vor Ort die Zusage gemacht, dass ich mich bei den Haushältern dafür einsetzen werde, dass das St.-Johannis-Kloster in das aktuelle Denkmalschutz-Sonderprogramm aufgenommen wird. Schön, dass es geklappt hat“, so die Bundestagsabgeordnete Petra Nicolaisen.

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Sanierungen hatte sich der Freundeskreis St.-Johannis-Kloster e.V. – der Verein setzt sich seit 2003 für den Erhalt und die Pflege der Klosteranlage ein – an die Bundestagsabgeordnete Petra Nicolaisen gewandt, die sich schon früh für eine Förderung in Berlin stark machte. So besuchte Sie bereits vor einem Jahr gemeinsam mit dem Schleswiger Landtagsabgeordneten Johannes Callsen das St.-Johannis-Kloster und reichte anschließend gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Freundeskreis St.-Johannis-Kloster e.V., Herrn Konstantin Henkel, den Antrag bei den zuständigen Stellen ein.

Insgesamt sind Kosten in Höhe von 111.000 Euro für die Sanierung vorgesehen. Der Bund übernimmt mit 50.000 Euro damit knapp 50 Prozent dieser Kosten.