Am Donnerstag, den 16. Mai 2019, haben wir im Deutschen Bundestag in einer etwa zweieinhalbstündigen Debatte das vor 70 Jahren verkündete Grundgesetz gewürdigt – eine wegweisende Rechtsgrundlage für die Entwicklung einer stabilen Demokratie.

Mit der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949, also wenige Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges, war die Hoffnung verbunden, die menschenverachtende Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten und einen weiteren Weltkrieg nie wieder zuzulassen. Diese Hoffnung hat sich ebenso erfüllt wie die nach Wohlstand und sozialer Sicherheit.

Die Erfahrung aus unserer Geschichte zeigt, dass die universellen Rechte nie wieder infrage gestellt werden dürfen. Auch sind die Würde des Menschen, Freiheit und eine offene Gesellschaft Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg. Das Grundgesetz ist ein Segen für die deutsche Geschichte und hat darüber hinaus auch den Weg zur Einheit des Landes vorgezeichnet. Deutschland präsentiert sich heute wiedervereint, respektiert und wirtschaftlich erfolgreich.

Mehrere Rednerinnen und Redner verschiedener Fraktionen hoben – wie ich finde zu recht – im Rahmen der Debatte insbesondere auch die Klarheit der Sprache des Grundgesetzes hervor, die das Grundgesetz zeitlos mache.

„70 Jahre Grundgesetz“ ist ein Anlass zu feiern, denn es ist keineswegs selbstverständlich, dass sich eine Verfassung – so sehr wie unser Grundgesetz – über 70 Jahre hinweg als Grundlage gelebter Freiheit, Demokratie sowie Rechtsstaatlichkeit bewährt!