Am Donnerstag, den 27. Juni 2019, haben wir im Deutschen Bundestag einer Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen zugestimmt.

Worum geht es?

Um den Tierarztvorbehalt für die Verwendung von Isofluran für die Narkose bei der Ferkelkastration aufzuheben und durch Landwirte oder sachkundige Personen zu ermöglichen, hatte die Bundesregierung die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung vorgelegt.

Aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen ist die Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration für die Mehrzahl der Betriebe nur möglich, sofern sie vom Landwirt selbst oder von anderen sachkundigen Personen angewendet werden kann, heißt es darin. Auch praktisch stünden nicht genügend Tierärzte zur Verfügung, um die Narkose mit Isofluran flächendeckend zu gewährleisten.

Die jetzt beschlossene Neuregelung ermöglicht es nun Landwirten, die Ferkel nach einer entsprechenden Schulung selbst mit dem Gas Isofluran zu betäuben. Dafür müssen sie einen theoretischen Lehrgang samt Prüfung, eine Praxisphase unter Anleitung eines Tierarztes sowie eine praktische Prüfung absolvieren. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat beschlossen werden. Parallel dazu läuft auch noch die Genehmigung bei der EU-Kommission. Derzeit ist geplant, dass die Verordnung im Oktober 2019 in Kraft treten könnte.