Am Mittwoch, den 25. August 2021, haben wir uns im Rahmen der Sondersitzung auch mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)“ in erster Beratung befasst.  Im Anschluss an die eineinhalbstündige Aussprache wurde das Gesetz an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.

Es lagen zudem insgesamt 6 Anträge der Opposition und 1 Gesetzentwurf der FDP-Fraktion vor. Auch diese Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht  im Wesentlichen die Einrichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ vor, um die Schäden, die durch das Hochwasser im Juli 2021 entstanden sind, zu bewältigen. Außerdem soll die Insolvenzantragspflicht in den betroffenen Gebieten ausgesetzt werden. Der Aufbaufonds soll als Sondervermögen des Bundes errichtet und durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet werden. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zugute kommen sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur eingesetzt werden.

Der Wiederaufbau von Infrastruktur des Bundes, wie Bundesstraßen, wird gesondert durch den Bund finanziert.

Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro werden solidarisch jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert.

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs sind Regelungen für eine bessere Warnung der Bevölkerung bei künftigen ähnlichen Ereignissen. So werden Mobilfunkbetreiber zur Einrichtung eines CB-Systems verpflichtet, mit dem an alle in einer Funkzelle eingebuchten Mobiltelefone eine Mitteilung verschickt werden kann. Das Gesetzgebungsverfahren soll daneben zu einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Corona-Bekämpfung genutzt werden.

Zum Hintergrund: Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat in einigen Regionen unseres Landes Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. Viele Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und andere Einrichtungen stehen nun buchstäblich vor dem Nichts und sind dringend auf solidarische Hilfe angewiesen.