Am Donnerstagabend, den 24. Oktober 2019, haben wir im Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ in der vom Ausschuss für Inneres und Heimat geänderten Fassung verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, das Besoldungs-, das Versorgungs- und das Umzugskostenrecht im Hinblick auf Veränderungen durch den demografischen Wandel und die Digitalisierung weiterzuentwickeln. Zu diesen Veränderungen zählen darüber hinaus etwa der Fachkräftemangel, die Zunahme von Auslandseinsätzen von Bundeswehr und Bundespolizei sowie die zunehmende Bedeutung der IT-Sicherheit.

Im Gesetz vorgesehen sind unter anderem eine „strukturelle Verbesserung und Erhöhung von Stellenzulagen“, die Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung und -bindung, eine Anpassung der Auslandsbesoldung „an geänderte Rahmenbedingungen“ sowie eine Pauschalierung der Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung.

Zu den weiteren vorgesehenen Maßnahmen zählen eine Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Anwärter, eine Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft und eine Fortentwicklung des Umzugskostenrechts. Ferner werden unter anderem die rentenrechtlichen Regelungen zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in das Beamtenversorgungsrecht übertragen. Meine Rede dazu sehen Sie hier…