Am 13. November 2019 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung den Regierungsentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes“ auf Empfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft angenommen. Insgesamt stimmten 358 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 211 lehnten ihn ab, 61 Abgeordnete enthielten sich.
Beim „Direktzahlungen-Durchführungsgesetz“ geht es um die Verteilung der europäischen Agrarmittel in Deutschland. Grundsätzlich sind diese Mittel auf zwei Säulen aufgeteilt. Aus der ersten Säule erhalten die Landwirte die Direktzahlungen. Aus der zweiten Säule werden die Länderprogramme zur Förderung der ländlichen Räume finanziert. Dazu gehören zum Beispiel auch Agrarumweltprogramme auf Landesebene. Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz regelt dabei die Umschichtung der Direktzahlungsmittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht nun vor, die Umschichtung leicht erhöht auf 6 Prozent als zusätzliche Förderung für das Jahr 2020 fortzuschreiben.