Am 19. Dezember 2019 haben wir im Bundestag dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht in namentlicher Abstimmung zugestimmt. Nach dem Bundestag muss nun noch der Bundesrat am Freitag, den 20. Dezember 2019, dem Einigungsvorschlag zustimmen, damit das geänderte Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.

Hintergrund ist, dass nach Kritik der Länder das Klimapaket der Bundesregierung im Vermittlungsausschuss in die Nachverhandlung musste. Den dabei vereinbarten Kompromiss haben wir nun im Bundestag abgesegnet.

Die erzielte Einigung zwischen Vertretern der Länder und des Bundes sieht vor, dass der CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden zum 1. Januar 2021 statt dem bisher geplanten Einstiegspreis von zehn Euro mit 25 Euro pro Tonne starten wird. Der CO2-Preis soll fossile Heiz- und Kraftstoffe verteuern, damit Bürger und Industrie klimafreundliche Technologien kaufen und entwickeln. Der Preis soll dann schrittweise bis 2025 auf 55 Euro erhöht werden. 2026 soll ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt werden. Das hört sich erst einmal nach einer Mehrbelastung an, aber die gesamten Einnahmen aus dem höheren CO2-Preis sollen zur Senkung der EEG-Umlage verwendet und so den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben werden. Dies würde für 2021 eine Senkung der EEG-Umlage von 5,4 Milliarden Euro bedeuten. Je höher der CO2-Preis dann steigt, desto höher sind die Entlastungen bei der EEG-Umlage.

Aus dem Gesetz gestrichen wurde das vom Bundestag beschlossene Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Windkraftanlagen. Die Bundesregierung wurde stattdessen gebeten, im Einvernehmen mit den Ländern schnellstmöglich Maßnahmen für eine größere Akzeptanz von Windenergie zu erarbeiten. Ziel dabei ist, die Beteiligung der Bürger und Kommunen an den Erträgen einer Windkraftanlage auf ihrer Gemarkung. Entsprechende Maßnahmen sollen im ersten Quartal 2020 vereinbart und in ein eigenes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

Darüber hinaus sieht die Einigung vor, dass die ab dem 21. Kilometer geltende Pauschale für Fernpendler ab 2024 von fünf auf acht Cent pro Kilometer erhöht wird. Dies soll ausgleichen, dass Diesel und Benzin über den CO2-Preis teurer werden.

Überdies sollen die Länder für den Zeitraum von 2021 bis 2024 insgesamt 1,5 Milliarden Euro als Ausgleich für Steuerausfälle erhalten. Damit sei eine faire Einnahmenverteilung zwischen Bund und Ländern erreicht.