Das sind gute Nachrichten aus dem Bundestag für die vielen Rentnerinnen und Rentner in unserem Land. Mit dem am 12. Dezember 2019 verabschiedeten Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) werden Millionen Betriebsrentnerinnen und – rentner finanziell entlastet. Die neuen Regelungen sehen vor, dass ab dem 1. Januar 2020 ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro eingeführt wird. Für alle Betriebsrenten bis zu dieser Summe entfallen die Krankenkassenbeiträge komplett. Der Freibetrag soll jährlich an die Lohnentwicklung angepasst werden. Wer eine höhere Betriebsrente erhält, zahlt weiterhin den vollen Kassenbeitrag – allerdings zahlt der Rentenempfänger die Beiträge nur für die Summe, die oberhalb des Freibetrags liegt. mehr…