Das Thema Wolf hat auch in meinem Wahlkreis viele Menschen bewegt, das zeigte sich nicht nur anhand der zahlreichen Schreiben und E-Mails, sondern auch im Rahmen vieler dahingehend geführter Gespräche.

Mit der am 19. Dezember 2019 in namentlicher Abstimmung verabschiedeten Gesetzesänderung wird nun der Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen erleichtert werden. Zur Abwendung drohender ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Nutztierrisse sollen künftig erforderlichenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder auch ein ganzes Wolfsrudel entnommen werden können.

Die Gesetzesänderung sieht vor, im Bundesnaturschutzgesetz einen neuen Paragrafen 45a („Umgang mit dem Wolf“) aufzunehmen, der regelt, inwiefern Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. So soll in Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnete werden können, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels bis zum Ausbleiben von Schäden fortgesetzt werden dürfen. mehr…