Am Mittwoch, den 29. Januar 2020, hat der Deutsche Bundestag im Rahmen einer Sonderveranstaltung im Plenum der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Anlass hierzu war der 75. Jahrestag der Befreiung des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen am 27. Januar 1945.
Eröffnet wurde die Gedenkfeier mit einer Begrüßungsansprache unseres Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble. In seiner Rede warnte er unter anderem vor einer Verharmlosung des Holocaust und appellierte an die Deutschen, dass sie sich immer wieder diesem Teil ihrer Geschichte stellen und an die Opfer erinnern sollen.
Auch unser Bundespräsident, Dr. Frank-Walter Steinmeier, warnte in seiner anschließenden Gedenkrede vor einer Relativierung der Erinnerung an das Geschehene. Außerdem mahnte er, im Kampf gegen jegliche Form des Hasses nicht nachzugeben und sagte: „Der erste Satz unserer Verfassung sagt jedem, der ihn lesen kann und lesen will, was in Auschwitz geschehen ist. Der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat ist die Umkehrung des völkischen Denkens. Er stellt die Menschenwürde jedes Einzelnen ins Zentrum. Wer also erinnern will, wer das Andenken der Opfer ehren will, der muss Demokratie und Rechtsstaat schützen, wo immer sie in Frage gestellt werden!“ Diese bewegenden Worte empfand ich in Anbetracht der Zunahme von Hass und Hetze in unserem Lande als besonders bedeutend – für mich machen sie deutlich, dass die Menschenwürde verteidigt werden muss und es in Deutschland keinen Raum für Stigmatisierung, Ausgrenzung und Verfolgung anderer Menschen mehr geben darf.
Die letzte und damit zugleich abschließende Rede hielt der Präsident des Staates Israel, Reuven Rivlin. Darin hat er unter anderem auf die besondere Verantwortung Deutschlands im Kampf gegen Nationalismus, Fremdenhass und Antisemitismus in Europa hingewiesen. Dieser Verantwortung sind wir uns als Unionsfraktion bewusst und sehen es deshalb als unsere Pflicht und Verantwortung, jüdisches Leben in Deutschland zu ermöglichen und zu schützen.