Am Donnerstag, den 30.01.2020, haben wir die folgenden zwei wichtigen Gesetze im Deutschen Bundestag beschlossen, mit denen der Weg frei wird für Milliarden-Investitionen des Bundes in den Nahverkehr.

Mit der Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) werden die Mittel für den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen von derzeit 332 Millionen Euro auf etwa 665 Millionen Euro im Jahr 2020 und auf eine Milliarde Euro ab 2021 aufgestockt. Eine weitere Erhöhung ist 2025 auf zwei Milliarden Euro vorgesehen. Ab 2026 steigt dieser Betrag erneut um 1,8 Prozent jährlich. Diese Gelder können von den Ländern für Bestandssanierungen von ÖPNV-Analgen wie etwa Gleise sowie in den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen Nahverkehrs eingesetzt werden.

Durch die beschlossene Änderung des sogenannten Regionalisierungsgesetzes, im Rahmen dessen der Bund mit Regionalisierungsmitteln den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unterstützt, erhalten die Länder zudem mehr Geld für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs. Die bislang für 2020 vorgesehen Erhöhung auf 8,8 Milliarden Euro wird nun um weitere 150 Millionen Euro aufgestockt. Auch in den kommenden Jahren wird das Regionalisierungsgesetz eine weitere Aufstockung der finanziellen Unterstützung für den ÖPNV bewirken: Unter Berücksichtigung der Dynamisierung dieser Erhöhung und einer erneuten Aufstockung um weitere 150 Millionen Euro, belaufen sich die zusätzlichen Mittel 2021 bereits auf 302,7 Millionen Euro, 2022 auf 308,1 Millionen Euro und 2023 auf circa 463,7 Millionen Euro. Die derzeitige Dynamisierung in Höhe von 1,8 Prozent bleibt erhalten. Damit erhöhen sich die Regionalisierungsmittel insgesamt über die Jahre 2020 bis 2031 addiert um etwa 5,2 Milliarden Euro.

Das ist ein wichtiger und richtiger Beitrag zur Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität, von dem auch die ländlichen Regionen in unserem Lande profitieren müssen.