An diesem Freitag, den 14.02.2020, beriet der Deutsche Bundestag abschließend über den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), welches früher noch „Meister-BAfÖG“ genannt wurde. Der Entwurf wurde mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen bei Enthaltung sowohl der AfD als auch der Linksfraktion angenommen.

Mit dem AFBG werden unter anderem Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung sowie Personen, die ein Studium abgebrochen haben oder lediglich über ein Abitur in Verbindung mit Berufserfahrung verfügen, gefördert. Darüber hinaus kann es auch von Bachelor-Absolventen in Anspruch genommen werden. Gefördert werden Fortbildungsabschlüsse zu einem höheren Abschluss (als dem derzeitigen), die Meister-Ausbildung und unterschiedliche Fortbildungslehrgänge.

Mit der finanziellen Unterstützung sollen sowohl Maßnahmen für eine höhere Qualifizierung gefördert als auch die Bereitschaft für Fortbildungen und daher insgesamt die Motivation und die Chancen für einen beruflichen Aufstieg verbessert werden. Die Änderungen enthalten wichtige Leistungsverbesserungen. Unter anderem wird nun die stufenweise Förderung auf „Master-Niveau“ eingeführt, der Unterhaltsbeitrag für Vollzeitgeförderte verdoppelt und damit zum Vollzuschuss ausgebaut, der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende erhöht und die Zuschussanteile für Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise Prüfungskosten, auf 50 Prozent erhöht. Im Falle einer Existenzgründung besteht die Möglichkeit eines vollständigen Erlasses der Darlehensschuld.

Diese Reform ist sehr wichtig, denn sie macht einen entscheidenden Schritt hin zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung und zur Senkung der finanziellen Hürden für Fortbildungsmaßnahmen. Dafür nehmen wir 350 Millionen Euro in die Hand und halten ein weiteres Versprechen ein, welches wir im Koalitionsvertrag gegeben haben.

Rund 167.000 Menschen wurden im Jahr 2018 durch das AFBG finanziell gefördert.

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