Am Mittwoch, den 25. März 2020, haben wir im Deutschen Bundestag mehrere Gesetzespakete beschlossen, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern.

In namentlicher Abstimmung nahm der Bundestag den Antrag der Koalitionsfraktionen „Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes“ mit 469 Stimmen, bei drei Ablehnungen und 55 Enthaltungen an. Der Beschluss enthält das Gesamtpaket aus dem Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz.

1. Nachtragshaushaltsgesetz 2020

Das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, das sogenannte Nachtragshaushaltsgesetz 2020.

Insgesamt werden mit diesem Gesetz zusätzliche Ausgaben in Höhe von etwa 122,4 Milliarden Euro veranschlagt. Mit den zusätzlichen Ausgaben werden der Gesundheitsschutz und das Gesundheitssystem gestärkt sowie die Folgen für Wirtschaft, Unternehmen und Beschäftigte begrenzt.

Neben zusätzlichen Ausgaben werden Steuermindereinnahmen beim Bund in Höhe von rund 33,5 Milliarden Euro erwartet. Um flexibel auf den möglichen Finanzierungsbedarf reagieren und die Finanzierung der Maßnahmen sicherzustellen zu können, wurden die Ermächtigungen zum Aufbau von Eigenbeständen des Bundes und zur Kassenverstärkung erhöht.

Insgesamt sieht das Gesetz eine Nettokreditaufnahme von etwa 156 Milliarden Euro vor. Um diese Finanzierung zu ermöglichen, wurde die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ausgesetzt. Die Kreditaufnahme überschreitet die Regelgrenze nämlich um etwa 100 Milliarden Euro.

2. Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz

Mit dem Gesetz werden für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der Volkswirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen umgesetzt.

Unter anderem plant die Bundesregierung, basierend auf dem Eckpunkte-Papier zur Corona-Soforthilfe der Bundesregierung, welches der Bundestag zur Kenntnis nahm, Soforthilfen in Form von Einmalzahlungen für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie für Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu zehn Beschäftigten. Vorgesehen sind Einmalzahlungen bis zu 9.000 Euro für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten und bis zu 15.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten.

Sofern Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduzieren, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden, schreibt die Regierung. Der Zuschuss soll die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller sichern und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten (komplementär zu Länderprogrammen), beitragen.

3. Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Der Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen ist ein Gesamtpaket und wurde einstimmig, bei zwei Enthaltungen der AfD-Fraktion, angenommen. Enthalten sind unter anderem die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, eine Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die Covid-19-Pandemie bedingten Insolvenz sowie ein Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht gegen die Pandemie.

Beispielsweise soll für Mietverhältnisse über Grundstücke oder über Räume das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt werden. Nun soll Mietern wegen privater, aber auch gewerblicher Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden dürfen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Pandemie ursächlich für die Nichtzahlung ist. Selbstverständlich muss die Miete später nachgezahlt werden.

4. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Gesetzesentwurf wurde bei Enthaltung der Fraktion der AfD und der Linken beschlossen. Der Bundestag stellt damit fest, dass wegen der durch das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 verursachten Epidemie eine epidemische Lage von nationaler Tragweite eingetreten ist.

Damit erhält der Bund befristet weitergehende Kompetenzen, um rasch und gezielt Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, zu ergreifen.

Vor diesem Hintergrund wurde das Bundesgesundheitsministerium  befristet ermächtigt, durch Anordnung oder Rechtsverordnung (ohne Zustimmung des Bundesrates) Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, einschließlich Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, Hilfsmitteln, Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung und Produkten zur Desinfektion sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu treffen.

5. Krankenhausentlastungsgesetz

Gegen die Stimmen der Fraktion der Linken und bei Enthaltung der AfD-Fraktion beschloss der Bundestag zudem das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz. Darin vorgesehen sind beispielsweise Tagespauschalen für Intensivbetten sowie weitere Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierung der Krankenhäuser, wie eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts und umfassende bürokratische Entlastungen.

6. Sozialschutz-Paket

Alle Fraktionen stimmten diesem Gesetzesentwurf zu. Lediglich über Artikel 8 des Gesetzes wurde getrennt abgestimmt und dieser traf auf Gegenstimmen bei der Linksfraktion und auf Enthaltung bei den Grünen.

Der Gesetzesentwurf sieht zahlreiche soziale Sicherungsmaßnahmen vor, um Menschen vor den Folgen der Pandemie abzusichern.

Der Zugang zum Kinderzuschlag wird vereinfacht, indem die Prüfung des Zuschlags an das aktuelle Einkommen der Eltern im letzten Monat vor Antragsstellung geknüpft wird.

Der rentenrechtliche Rahmen für die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt wird erleichtert durch eine Anhebung der jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro, ohne dass dies die Kürzung der Rente zur Folge hat.

Des Weiteren sollen Zugangsbeschränkungen für die Grundsicherung gelockert werden.