Trotz immenser Ausweitungen und Erleichterungen der KfW-Programme haben viele kleine und mittlere Unternehmen angesichts der Corona-Pandemie weiterhin Schwierigkeiten, einen Kredit zu erhalten. Gleichzeitig fallen sie aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl aus der Zielgruppe des Sofortprogramms für Kleinstunternehmen und Selbstständige.

Die Bundesregierung hat deshalb am Montag, den 6. April 2020, ein zusätzliches Kreditprogramm für kleine bis mittlere Unternehmen auf den Weg gebracht. Mit dem neuen „KfW-Schnellkredit 2020“ können sie durch KfW-Darlehen in Höhe von bis zu drei Monatsumsätzen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro und 100 Prozent Haftungsfreistellung für den Finanzierungspartner mit einer raschen Liquiditätshilfe unterstützt werden. Der neue KfW-Schnellkredit ergänzt die bereits bestehenden Maßnahmen, wie beispielsweise das bestehende KfW-Sonderprogramm 2020 und die bereits bestehende Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten.

Anders als bei dem KfW-Sonderprogramm 2020 mit vorgeschalteter Prüfung durch die Hausbank des Unternehmens sieht das neue Schnellkredit-Programm 2020 keine Zukunftsprognose vor, sondern ermöglicht eine Kreditvergabe rein anhand vergangenheitsbezogener Daten, die so gewählt sind, dass das Risiko einer Belastung des Bundes durch Ausfälle möglichst reduziert werden kann und durch höhere Zinseinnahmen ökonomisch kompensiert wird. Der KfW-Schnellkredit 2020 soll allen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mehr als zehn offenstehen. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019. Das Kreditvolumen beträgt dabei maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von über 50 und für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 beträgt das maximale Kreditvolumen 500.000 Euro.

Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe. Deshalb stellt die KfW den Finanzierungspartner (Hausbank) zu 100 Prozent von der Haftung frei. Die Hausbank garantiert im Gegenzug den Verzicht auf jede Form und jeden Umfang der Besicherung. Zusätzlich darf die Hausbank durch die 100 Prozent Haftungsfreistellung auf eine eigene Risikoprüfung bis auf die oben genannten Überprüfungen und Bestätigungen verzichten. Auch die KfW nimmt keine Kreditrisikoprüfung vor. Dadurch kann das Ziel einer sehr schnellen Kreditbewilligung erreicht werden.

Die KfW-Schnellkredite sind am 15. April 2020 gestartet.

Weitergehende Informationen hierzu können Sie unter den nachfolgenden Links abrufen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/

und auf https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kfw-schnellkredit-2020-1739512.

Darüber hinaus verweisen wir Sie für aktuelle Informationen gerne auch auf die umfangreichen Informationsangebote unter www.bundesregierung.de, www.bundesfinanzministerium.de/corona  sowie www.bmwi.de.