Am Mittwoch, den 8. April 2020, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der Personalratswahlen während der COVID-19-Pandemie beschlossen, das die kontinuierliche Mitbestimmung im öffentlichen Dienst durch Personalvertretungen auch während der Corona-Pandemie sicherstellen soll. Hintergrund ist, dass die derzeit stattfindenden Personalratswahlen in den Bundesbehörden aufgrund der derzeitigen Lage in vielen Dienststellen nicht durchgeführt werden können.

Die Bundesregierung hat in einem ersten Schritt eine Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz beschlossen, die die rechtssichere Umstellung von Präsenz- auf Briefwahl erlaubt und organisatorische Erleichterungen, beispielsweise die Stabilität von Wahllisten auch bei erforderlicher Verschiebung des Wahltermins, vorsieht.

Darüber hinaus hat das Bundeskabinett Formulierungshilfen für eine bis 31. März 2021 befristete Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vorgelegt. Der dahingehende Entwurf sieht – rückwirkend zum 1. März 2020 und befristet bis zum 31. März 2021 – unter anderem vor, dass bestehende Personalvertretungen zur Vermeidung personalratsloser Zeiten bis zum Abschluss der Wahlen geschäftsführend im Amt verbleiben können. Darüber hinaus sollen Sitzungen, um die Arbeits- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen zu gewährleisten, auch ohne physische Anwesenheit mittels Telefon- und Videokonferenzen erfolgen können und auch die Möglichkeit der Durchführung von Online-Sprechstunden des Personalrats mit den Beschäftigten ist vorgesehen.

Am Donnerstag, den 23. April 2020, haben wir im Parlament in erster Beratung den dahingehenden von meiner Fraktion, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes im vereinfachten Verfahren zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Ich freue mich, dass die Bundesregierung und auch wir als Koalitionsfraktionen bei diesem drängenden Thema zeitnah gehandelt haben und auf diesem Wege die Interessenvertretung der Beschäftigten in den Dienststellen des Bundes gerade auch in Krisenzeiten sicherstellen werden. Nun haben wir Gelegenheit, den Gesetzentwurf im Innenausschuss und im weiteren parlamentarischen Verfahren zu beraten.