Die Corona-Situation hat auch umfassende Auswirkungen auf die Hochschullandschaft. Mit dem „Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der Covid-19-Pandemie“ (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz) – über das ich bereits in meinem letzten Newsletter berichtet habe – hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, den 7. Mai 2020, Maßnahmen beschlossen, mit denen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wissenschaftsgemeinschaft abgemildert und Anreize für BAföG-Geförderte geschaffen werden sollen, sich in systemrelevanten Bereichen zu engagieren.

Was ändert sich ihm Rahmen dieses Gesetzes?

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase erhalten mehr Flexibilität und Planungssicherheit, damit die individuellen Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden können. Ihre wissenschaftliche Qualifizierung, zum Beispiel eine Promotion oder Habilitation, und berufliche Weiterentwicklung sollen sie trotz der pandemiebedingten Beeinträchtigung des Wissenschaftsbetriebs weiterverfolgen können – dafür wurde die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen pandemiebedingt um sechs Monate verlängert. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihrer Qualifizierungsphase haben damit die Möglichkeit, Beschäftigungsverhältnisse über die bisherigen Höchstbefristungsgrenzen hinaus zu verlängern.

 

  • Für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung, die sich in der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie engagieren, wird der Hinzuverdienst aus allen systemrelevanten Branchen und Berufen komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen. Damit verbessern sich die Rahmenbedingungen, damit junge Leute einen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten können, etwa Medizin-Studierende in Krankenhäusern oder Pflege-Auszubildende in Senioren- und Pflegeheimen. Zudem wurden im BAföG-Vollzug die Weichen dafür gestellt, dass sich die Auswirkungen der Covid-19-Krise nicht nachteilig auf BAföG-Geförderte auswirken. So erhalten BAföG-Geförderte ihre Ausbildungsförderung bis auf weiteres auch, wenn der Lehrbetrieb an Schulen und Hochschulen wegen der Covid-19-Pandemie zeitweilig ausgesetzt ist.

Darüber hinaus wurde ein Nothilfeprogramm für diejenigen Studierenden aufgesetzt, die aufgrund der Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind und die keinen Anspruch auf BAföG haben.

Hiervon betroffene Studierende können ab heute, dem 8. Mai 2020, ein Darlehen mit einem Zinssatz von 0% unbürokratisch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hier online beantragen.
Dieser zinslose Studienkredit soll von Juli 2020 bis März 2021 auch für ausländische Studierende, die pandemiebedingt aktuell besonders von finanziellen Engpässen betroffen sind, geöffnet werden.