Am Donnerstag, den 7. Mai 2020, haben wir im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Beratung über einen von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes debattiert.

Dem Gesetzesentwurf wurde in geänderter Fassung – entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat – mit Mehrheit des Hauses bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE zugestimmt.

Mit dem debattierten Gesetzesentwurf schaffen wir die Rechtsgrundlage insbesondere dafür, dass es nicht zu personalratslosen Zeiten bei den Beschäftigten des Bundes kommt.

Zum Hintergrund: Nach § 27 des Bundespersonalvertretungsgesetzes finden die regelmäßigen Personalratswahlen alle vier Jahre statt und zwar in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai. Die Amtszeit des amtierenden Personalrates endet nach § 26 des Bundespersonalvertretungsgesetzes stichtagsgenau mit dem Ablauf von vier Jahren. Die Corona-Pandemie führt zu erheblichen Erschwernissen bei den derzeit stattfindenden Personalratswahlen, sodass nicht absehbar ist, wann die Wahlen durchgeführt werden können.

In dem Gesetzesentwurf sind – befristet bis zum 31. März 2021 – unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Die im Amt befindlichen Personalvertretungen führen die Geschäfte im Rahmen eines Übergangsmandats kommissarisch weiter, wenn die Wahlen zu den Personalvertretungen bis zum Ablauf der Amtszeit nicht erfolgen oder bis zu diesem Zeitpunkt die konstituierende Sitzung der neu gewählten Personalvertretungen nicht stattgefunden hat.
  • Beschlussfassungen sollen auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder in Sitzungen vor Ort erfolgen können; mittels Video- oder Telefonkonferenzen.
  • Sprechstunden des Personalrats mit den Beschäftigten können nun auch als Video-Sprechstunden durchgeführt werden.

Meine komplette Rede können Sie hier einsehen.