Am Dienstag, den 26. Oktober 2021, rund einen Monat nach der Bundestagswahl hat sich der neue Bundestag konstituiert. Zusammen mit meiner Kollegin aus dem Wahlkreis 2 „Nordfriesland – Dithmarschen Nord“, Astrid Damerow, sowie mit vielen weiteren Kolleginnen und Kollegen traten wir als gewählte Abgeordnete zur ersten Sitzung dieser Wahlperiode zusammen.
Damit hat die 20. Wahlperiode begonnen. Als Alterspräsident hat Wolfgang Schäuble die konstituierende Sitzung des 20. Deutschen Bundestages eröffnet. In seiner Rede warb er für den demokratischen Streit, für das Ringen um gesellschaftliche Mehrheiten und den Kompromiss. Er begrüßte insbesondere auch die Abgeordneten, die erstmals in den Bundestag eingezogen sind, für die „ein neues Leben als Parlamentarier“ beginne.
Der scheidende Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble wurde vom Deutschen Bundestag mit stehenden Ovationen gewürdigt. Seine Amtszeit war aus meiner Sicht geprägt von einer sehr fairen Debattenkultur.
Das Wahlergebnis spiegelt sich nun auch beim Präsidium des Deutschen Bundestages wieder. Im neuen Bundestag stellen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion 197 Abgeordnete und sind damit zweitstärkste Kraft im Parlament. Das bedeutet jedoch auch, dass die stärkste Fraktion traditionell den Bundestagspräsidenten oder die Bundestagspräsidentin stellt.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir im neuen Bundestag wahrscheinlich eine neue Rolle einnehmen. Dennoch wollen wir stets kritisch, aber auch konstruktiv bleiben und uns mit eigenen politischen Vorschlägen profilieren. Die breite Zustimmung für Yvonne Magwas als eine der Vizepräsidentinnen des Deutschen Bundestages zeigt, dass wir diese Rolle und neue Aufgabe sehr ernst nehmen.
Im Anschluss an die Rede von Herrn Schäuble wurde die neue Bundestagspräsidentin von den Abgeordneten gewählt. Die Duisburger SPD-Abgeordnete Bärbel Bas wurde zur neuen Präsidentin gewählt. In geheimer Wahl erhielt sie 576 von 724 abgegebenen Stimmen. Es gab 90 Gegenstimmen und 58 Enthaltungen. Sie übernahm nach einer Rede die Sitzungsleitung.
Anschließend haben wir die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bundestagspräsidentin gewählt:
- Die sächsische Abgeordnete Yvonne Magwas von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde mit einem überragenden Ergebnis von 600 Ja-Stimmen bei 62 Nein-Stimmen, 60 Enthaltungen und fünf ungültigen Stimmen gewählt. Yvonne Magwas sitzt seit 2013 im Bundestag und ist seit 2018 Vorsitzende der Gruppe der Frauen unserer Fraktion.
Ich schätze Yvonne Magwas sehr und gratuliere nochmal auf diesem Wege zu diesem tollen Ergebnis! - Die Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Claudia Roth, wurde mit 565 Ja-Stimmen bei 111 Nein-Stimmen,
50 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme gewählt, - Die Berliner Abgeordnete Petra Pau von der Fraktion „Die Linke“ wurde mit 484 Ja-Stimmen bei 163 Nein-Stimmen, 76 Enthaltungen und vier ungültigen Stimmen gewählt sowie
- Herr Wolfgang Kubicki von der FDP-Fraktion, der mit 564 Ja-Stimmen bei 91-Nein-Stimmen, 69 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen gewählt wurde. Frau Roth, Herr Kubicki und Frau Pau wurden in ihren Ämtern somit wiedergewählt.
Nicht gewählt wurde der Thüringer Abgeordnete Prof. Dr. Michael Heinz Kaufmann (AfD), auf den 118 Ja-Stimmen bei 553 Nein-Stimmen, 29 Enthaltungen und 27 ungültige Stimmen entfielen.
Insgesamt ist eine konstituierende Sitzung immer ein besonderer Moment.
Die gesamte Sitzung kann von der nachfolgenden Webseite des Deutschen Bundestages beziehungsweise des Parlamentsfernsehens abgerufen werden: https://dbtg.tv/cvid/7532170.
Zum Hintergrund: Die Bundestagspräsidentin repräsentiert das Parlament und damit die Legislative. Sie bekleidet nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Amt im Staat. Die Bundestagspräsidentin steht dem Bundestag vor, wahrt die Rechte des Parlaments und leitet die Plenardebatten gerecht und unparteiisch. Sie vertritt den Bundestag nach außen, steht an der Spitze der Bundestagsverwaltung und übt die Polizeigewalt sowie das Hausrecht in den Gebäuden des Parlaments aus. Sie wird für die Dauer der Wahlperiode gewählt und leitet die Plenarsitzungen. Verletzt ein Abgeordneter die parlamentarische Ordnung, so kann die Präsidentin eine Rüge oder einen Ordnungsruf erteilen, das Wort entziehen oder den Abgeordneten für bis zu 30 Sitzungstage von den Verhandlungen ausschließen. Bei der Leitung der Plenarsitzungen wechseln sich die Präsidentin und die Vizepräsidentinnen und -präsidenten in der Regel alle zwei Stunden ab. Die Leitungs- und Ordnungsgewalt geht dabei jeweils auf den sogenannten amtierenden Präsidenten über.