Am Donnerstag, den 18. November 2021, haben wir im Deutschen Bundestag unter anderem über die Corona-Lage debattiert und hierzu auch Gesetze verabschiedet.

Grundlage der Aussprache war ein entsprechender – gemeinsam von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachter – Gesetzentwurf „zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Hauptausschusses bei, in denen die Änderungen am Gesetzentwurf enthalten sind.

In namentlicher Abstimmung votierten 398 Abgeordnete für die Vorlage, 254 stimmten dagegen, 36 enthielten sich der Stimme.

Durch die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzmaßnahmen in Paragraph 28a Absatz 7 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) soll es möglich sein, je nach Entwicklung der aktuellen Lage erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen und absehbar notwendige, der aktuellen Lage entsprechende Anpassungen von gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz zukünftig im regulären parlamentarischen Verfahren jederzeit zeitnah zu ermöglichen.

Immerhin konnten einige unserer Vorschläge, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sowie auch der von Expertinnen und Experten nach vielfacher Kritik noch aufgenommen werden. Das Wichtige: Bei einer konkreten epidemischen Gefahr können die Länder mit Beschluss der Landtage auch künftig Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen erlassen. Auch dürfen die Länder in solchen Fällen Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen. Die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen oder das generelle Verbot für Veranstaltungen oder Versammlungen soll aber ausgeschlossen sein.

Zudem hat man sich ferner auf eine 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr verständigt. Beschäftigte sollen außerdem, wenn möglich, von zu Hause aus arbeiten (Homeoffice). Um sogenannte vulnerable Gruppen besser zu schützen, also insbesondere ältere Menschen, ist in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Krankenhäuser bekommen für jeden Covid-19-Patienten, den sie aufnehmen, einen Versorgungsaufschlag.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beinhaltet zudem die Fortführung sozialer und wirtschaftlicher Schutzschirme.

Allerdings muss der Gesetzentwurf noch den Bundesrat passieren.

Ein Änderungsantrag meiner Fraktion, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der die – nach unserer Meinung dringend erforderlichen – Fortschreibung beziehungsweise das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 28. Februar 2022 vorsieht, sofern der Deutsche Bundestag diese nicht vorher aufhebt, wurde gegen die Stimmen der Antragsteller von SPD, Grüne und FDP abgelehnt.

Ebenfalls gegen die Stimmen der Antragsteller wurde unser Gesetzentwurf „zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen“ abgelehnt. Mit diesem Gesetzentwurf sollte eine Gesetzeslücke geschlossen werden, die es ermöglichte, dass das Gebrauchen eines gefälschten Gesundheitszeugnisses – also unter anderem eines Impfnachweises – im privaten Bereich nach der zurzeit bestehenden Rechtslage straffrei ausfallen könnte.

Immerhin wird mit dem beschlossenen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP das unbefugte Ausstellen von Gesundheitszeugnissen, das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse unter Strafe gestellt. Was weiterhin fehlt und unser Gesetzentwurf enthielt, ist, dass auch bereits der Versuch des Gebrauchs unter Strafe gestellt wird.

Der am 11. November 2021 vom Bundestag eingesetzte Hauptausschuss hatte zu beiden Gesetzentwürfen am 15. November 2021 Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung gehört.

Zum Hintergrund:  Am 25. August 2021 hatten wir im Deutschen Bundestag die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite um drei Monate verlängert. Sie läuft also nun am 25. November 2021 aus. Nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP wird sie nun nicht mehr verlängert.