In diesen vergangenen zwei Sitzungswochen haben wir wieder über einige wichtige Gesetze beraten und zum Teil auch beschlossen. Gerne möchte ich Sie kurz und knapp über einige – für mich wichtige – Punkte informieren:
Wahlen zu Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages:
Am 26. November 2020 fanden zwei Wahlen zu den Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages statt.
In geheimer Wahl wurde die SPD-Bundestagsabgeordnete Dagmar Ziegel zur neuen Vizepräsidentin gewählt.
Frau Ziegler erhielt 536 Ja-Stimmen bei 83 Gegenstimmen und 38 Enthaltungen. Erforderlich waren 355 Ja-Stimmen.
Frau Ziegler war von ihrer Fraktion als Nachfolgerin des am 25. Oktober 2020 verstorbenen Bundestagsvizepräsidenten Thomas Oppermann vorgeschlagen worden.
Die AfD-Fraktion hatte ihren Abgeordneten Prof. Dr. Weyel für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten vorgeschlagen. Auf Weyel entfielen in geheimer Wahl 104 Ja-Stimmen bei 528 Gegenstimmen und 25 Enthaltungen. Er erreichte somit nicht die erforderlich 355 Stimmen und wurde nicht zum Vizepräsidenten des Bundestages gewählt.
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach
Am Donnerstag, den 26. November 2020, haben wir über einen Antrag meiner Fraktion, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der SPD-Fraktion debattiert. Der Antrag wurde angenommen. Die AfD stimmte dagegen, die FDP, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Mit der Annahme des Koalitionsantrags will der Bundestag den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach, dem zwischen Armenien und Aserbaidschan umstrittenen Gebiet im Südkaukasus, erwirken. Die Bundesregierung soll diesen Prozess diplomatisch begleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe sorgen.
Zugleich soll sie sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einsetzen, heißt es in dem beschlossenen Antrag. „Unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) sei zudem zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten. Dieser solle „gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglichen“. Insbesondere sollen auch Russland und die Türkei aufgerufen werden, sich für eine verhandelte politische Lösung einzusetzen und den fragilen Waffenstillstand zu erhalten.
Zum Hintergrund: Der seit Anfang der neunziger Jahre währende Konflikt um Bergkarabach zwischen Armenien und Aserbaidschan ist im September 2020 erneut aufgeflammt und eskaliert. Die Situation gefährdet die Stabilität in der Region. Nach wochenlangen Gefechten haben Armenien und Aserbaidschan – unter Vermittlung Russlands – in der Nacht zum 10. November 2020 einen Waffenstillstand im Konflikt um Berg-Karabach vereinbart.
Es ist wichtig, dass die Konfliktparteien so schnell wie möglich zu einer friedlichen Lösung kommen. Die Bundesregierung kann jetzt einen entscheiden Beitrag dazu leisten, die im Waffenstillstandsabkommen vom November 2020 vereinbarten Mechanismen schnell in die Kontrolle der OSZE und damit einer internationalen Organisation zu bringen. Das kann ebenfalls dazu beitragen, eine dauerhaft tragfähige Friedenslösung zu schaffen.
Änderung des Verpackungsgesetzes (2./3. Lesung):
Am Donnerstag, den 26. November 2020, haben wir über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Erstes Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes in 2./3. Lesung beraten und abgestimmt.
Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugrunde. Der Gesetzentwurf wurde in der vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und FDP und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
Der Gesetzentwurf sieht ein Verbot des Inverkehrbringens bestimmter Kunststofftragetaschen (mit einer vorgegebenen Wandstärke) vor. Ausgenommen von diesem Verbot sind bestimmte, sehr leichte Kunststoffbeutel, wie sie etwa für Fleisch und Gemüse verwendet werden. Das Gesetz wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Preise haben. Allerdings erhoffen wir uns, dass mit diesem Gesetz die Zahl leichter Plastiktüten spürbar verringert wird. Insgesamt ist nämlich die unsachgemäße Entsorgung der Taschen eine nicht zu vernachlässigende Umweltbelastungen für Landschaft, Gewässer, Trinkwasser und Tiere.
Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (2./3. Lesung):
Am Donnerstag, den 26. November 2020, haben wir über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) in 2./3. Lesung beraten und diesen mit den Stimmen von CDU/CSU, und SPD angenommen. Die AfD-Fraktion und Bündnis90/Die Grünen haben sich enthalten und FDP und Linke votierten dagegen. Der Ausschuss für Gesundheit hatte für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung, der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Die Gesetzliche Krankenversicherung wird finanziell gestärkt. Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro.
- Aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt. Der Gesundheitsfonds ist eine Geldsammelstelle für die von den Krankenkassen eingezogenen Beiträge. Die eingesammelten Gelder im Gesundheitsfonds werden anschließend zurück an die Krankenkassen für die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten überwiesen. Dabei gibt es eine pauschale Zuweisung pro Versicherten plus Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheitshäufigkeiten der Versicherten.
- Um die Zusatzbeitragssätze bei Krankenkassen zu stabilisieren wird das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven ausgeweitet. Durch Sonderregelungen für das Jahr 2021 wird dafür gesorgt, dass bei allen Krankenkassen ausreichende Finanzreserven verbleiben, um unerwartete Ausgabensteigerungen im Jahr 2021 auffangen zu können.
- Die Altenpflege wird gestärkt. In der vollstationären Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert. Die zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
- Durch ein Modellprogramm mit Fördermaßnahmen sollen Personal- und Organisationsentwicklungsprozesse sowie die Einführung eines Personalbemessungsverfahrens und dessen Umsetzung künftig begleitet werden.
- Es wird Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige geben. Das Pflegeunterstützungsgeld wurde zur Bewältigung Corona bedingter Versorgungsengpässe erheblich ausgebaut. Diese Verbesserungen werden jetzt bis Ende März 2021 verlängert. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für Angehörige, die vorübergehend gezwungen sind, die häusliche Pflege zu übernehmen.
- Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu soll ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 100 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023) aufgelegt werden. Dadurch könnten etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 1.750 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.
Weitere Informationen zu dem Gesetzentwurf finden Sie unter anderem auch auf der nachfolgenden Webseite des Deutschen Bundestages:
Zum Hintergrund: Die Pandemie belastet die gesetzlichen Krankenkassen, durch geringere Einnahmen und höhere Ausgaben. Diese Last soll nicht allein durch die Beitragszahler ausgeglichen werden. Deshalb werden die Lasten auf verschiedene Schultern verteilt. Die Lohnnebenkosten bleiben im Krisenjahr 2021 unter 40 Prozent. Das ist in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtig für Beitragszahler*innen und Arbeitgeber.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des
Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines
SED-Opferbeauftragten (2./3. Lesung):
Am Donnerstag, den 19. November 2020, haben wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf mit den Fraktionen der SPD, der FDP sowie Bündnis 90/Die Grünen zur „Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasiunterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten“ angenommen. Damit sollen nun die Stasi-Unterlagen aus der Verantwortung der Stasi-Unterlagenbehörde in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchives übergeben werden. Das bisher geltende Recht auf Akteneinsicht, wie etwa für betroffene Bürger, nach den Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes bleibt jedoch unverändert bestehen. Die vorhandenen Außenstellen der Stasi-Unterlagen-Behörden in den ostdeutschen Bundesländern bleiben auch erhalten. Darüber hinaus wird beim Bundestag das Amt des „Opferbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur“ eingerichtet, dessen zentrale Aufgabe darin bestehen wird, sich für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone politisch und öffentlich einzusetzen.
Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (2./3. Lesung):
Am Donnerstag, den 19. November 2020, haben wir zudem in 2./3. Beratung die Einrichtung eines Sondervermögens des Bundes für den „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ beschlossen. Dieses Sondervermögen dient der Vorbereitung der Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter bis 2025. Um ein entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot gewährleisten zu können, sieht der hierzu von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf, Finanzhilfen des Bundes im Rahmen dieses Sondervermögens in den Jahren 2020 und 2021 von jeweils einer Milliarde Euro vor, aus dem den Bundesländern gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes finanzielle Hilfen für den qualitativen und quantitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt werden sollen.
Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) bzw. Verlängerung der Kurzarbeit- und anderer pandemiebedingter Sonderregelungen (2./3. Lesung)
Am Freitag, den 20. November 2020, haben wir über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung debattiert und diesen auch beschlossen. Dabei ging es um den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie, das sogenannte Beschäftigungssicherungsgesetz. Der Entwurf wurde in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, die Oppositionsfraktionen enthielten sich.
Mit dem Gesetz werden die Ende des Jahres auslaufenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende 2021 verlängert. Ab Mitte 2021 wird die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit gefördert. Nach den Vorgaben des Entwurfs wird also, wie seit dem Frühjahr praktiziert, ab dem vierten Monat des Bezugs das Kurzarbeitergeld auf 70 beziehungsweise 77 Prozent (Haushalt mit Kindern) des letzten Lohns angehoben und ab dem siebten Monat auf 80 beziehungsweise 87 Prozent (Haushalt mit Kindern).
Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit bis 31. Dezember 2021 verlängert, als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt (derzeit liegt die Grenze allerdings höher). In den Ausschussberatungen geändert wurden unter anderem Regelungen zur Lehrgangskostenerstattung, der Umlagesatz für die Finanzierung von Insolvenzgeld und Regelungen zum Elterngeld. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 11. November 2020 keine Einwendungen erhoben.
Das Kurzarbeitergeld ist ein unabdingbares Werkzeug zum Erhalt von festen und existenzsichernden Arbeitsplätzen. Mit der Verlängerung dieser vorbezeichneten Regelungen mildern wir die schlimmsten Folgen für den Arbeitsmarkt ab, damit Unternehmen und Mitarbeiter*innen nach der Krise wieder voll durchstarten können.