In dieser Sitzungswoche vor dem Jahresende haben wir wieder über einige wichtige Gesetze beraten und zum Teil auch beschlossen. Gerne möchte ich Sie kurz und knapp über einige – für mich wichtige – Punkte informieren:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) (2./3. Lesung)
Am Donnerstag, den 14. Januar 2021, wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) beschlossen.
Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten in nationales Recht um und beschließt wahrscheinlich das wichtigste wirtschaftspolitische Gesetz dieser Wahlperiode.
Denn im Rahmen dieser zehnten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird das System der Kartellaufsicht in Deutschland an ausgewählten Stellen zielgerichtet gestärkt und an die Anforderungen durch die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft angepasst.
Fairness im Wettbewerb und Wahlfreiheit für die Verbraucher müssen auch im digitalen Zeitalter die Konstanten unserer Wirtschaftspolitik sein. Die Digitalisierung und große Digitalkonzerne gewinnen mehr an Bedeutung. Deshalb ist dieses Gesetz wichtig.
Mit diesem Gesetz ist Deutschland weltweit Vorreiter und Wegbereiter für ein modernes Kartellrecht, das wieder mehr Wettbewerb, Innovation und Wahlfreiheit zulässt. Ziel des Gesetzes ist es, missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenzuwirken.
Zu diesem Gesetz beschloss der Bundestag gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung der Linken und Grünen zudem eine Entschließung. Darin wird die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, die Anwendung des novellierten Wettbewerbsrechts sowie die Auswirkungen auf die Struktur der Digitalwirtschaft und auf die Wahlmöglichkeit der Verbraucher zu beobachten. Ferner soll die Bundesregierung dem Bundestag nach vier Jahren berichten.