Am Abend des Donnerstag, den 13. Januar 2022, haben wir im Deutschen Bundestag im Rahmen der verbundenen Debatte zur Politik der Bundesregierung im Bereich Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen gesprochen. Auch die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Frau Klara Geywitz, äußerte sich zu den Vorhaben der neuen Regierung. Auch ich hatte Gelegenheit zu diesem – aus meiner Sicht – sehr wichtigen Themenkomplex zu sprechen, um auch das Thema „Kommunen“ insbesondere stärker zu beleuchten.

Auch wenn das neue Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nicht nominal für Kommunen zuständig ist, trägt der dazu entsprechende Ausschuss im Deutschen Bundestag den Titel: „Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen“ und bezieht damit die Kommunen explizit ein. Als ordentliches Mitglied dieses Ausschusses verstehe ich die Kommunen nicht nur als Anhängsel, sondern als einen grundlegenden Pfeiler für die Ausgestaltung verschiedener Politikfelder in der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb müssen wir im Bundestag und auch generell auf Bundesebene die Kommunen immer im Blick haben und mitdenken.

In meiner Rede zur Generalaussprache habe ich diesen Punkt deutlich hervorgehoben. Mir ist klar, dass die gesetzten Ziele des neuen Koalitionsvertrages von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP mit Blick auf die Kommunen nicht erreicht werden können.

Der Koalitionsvertrag hemmt nämlich kommunale Planungskompetenzen und schränkt die kommunale Selbstverwaltung ein. Darüber hinaus enthält der Koalitionsvertrag Risiken und Nebenwirkungen, die ländliche Räume, aber auch städtische Ballungszentren belasten werden. Dafür habe ich Beispiele angeführt, die verdeutlichten, dass die neue Regierung und ihre dazugehörigen Fraktionen den Blick für die Kommunen verloren haben.

Eines der Beispiele ist, dass der Bau von 1,6 Millionen neuen Wohnungen, die voraussichtlich in städtischen Ballungszentren entstehen, vor allem zu einem Wegzug und damit zu einer Schwächung der ländlichen Räume führen wird. Zudem muss auch bei der Infrastruktur in betroffenen ländlichen Regionen nachgelegt werden.

Auch das Thema „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, welches mir besonders am Herzen liegt, wird im Koalitionsvertrag zwar an einigen Stellen adressiert, aber wenig konkret. Es war mir sehr wichtig in meiner Rede insbesondere auf diesen wichtigen Punkt einzugehen: „Zum Beispiel werden neben einigen Bereichen, die im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung einem Check unterzogen werden sollen, gleichwertige Lebensverhältnisse nicht einbezogen.“ Dabei ist eine Überprüfung und Einschätzung von Gesetzesfolgen essentiell, um insbesondere mit Blick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse die kommunale Vielfalt, hohe Lebensqualität und weitere Aspekte der Daseinsvorsorge in Deutschland nachhaltig zu sichern.

Deswegen war es wichtig zu betonen, dass es hier noch Handlungsbedarf gibt: „Hier muss die Regierungskoalition dringend nachbessern und so wie es in der vergangenen Wahlperiode bereits vereinbart worden ist, Gesetzesvorhaben auf Auswirkungen auf das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse prüfen.“, forderte ich in meiner Rede.

Am Ende meiner Rede plädierte ich unter anderem für mehr Vertrauen in die kommunalen Fähigkeiten, weniger Einmischung durch den Bund und eine Neugestaltung zwischen den Aufgaben der föderalen Ebenen.

Meine gesamte Rede können Sie hier nachschauen: