Am Donnerstag, den 27. Januar 2022, haben wir im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Beratung unter anderem den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021“ namentlich abgestimmt. Zuvor äußerten sich am Montag, den 10. Januar 2022, Expertinnen und Experten im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses des Bundestages.

In namentlicher Abstimmung stimmten 382 Abgeordnete für den Gesetzentwurf in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung. 283 Abgeordnete lehnten ihn ab.

In zweiter Lesung hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP dafür und CDU/CSU, AfD und die Linksfraktion dagegen gestimmt. Jeweils keine Mehrheit fanden drei Entschließungsanträge von CDU/CSU, AfD und der Linken.

Ebenfalls in namentlicher Abstimmung hatte der Bundestag zuvor einen Antrag der Koalitionsfraktionen angenommen. Mit der Vorlage wird eine Ausnahme von der Kreditobergrenze der Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes beantragt. Die neuen Koalitionsfraktionen begründeten den Antrag mit den anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie. Für den Antrag stimmten 387 Abgeordnete, 290 lehnten ihn ab.

Die Bundesregierung plant mit dem Zweiten Nachtragshaushalt unter anderem weitreichende Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds (EKF) zur „Umsetzung von klima- und transformationspolitischen Vorhaben“. Diese zusätzlichen Mittel sollen demnach „[…] weiterhin der Pandemiebewältigung [dienen] und sind zur Überwindung der pandemiebedingten Notsituation erforderlich“, führte die Bundesregierung aus. Bei den übertragenen Mitteln soll es sich um Kreditermächtigungen handeln, die im abgelaufenen Haushaltsjahr laut Bundesregierung nicht benötigt worden waren.

Im April 2021 hatte der Bundestag aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und ihrer Folgen eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Schuldenregel des Grundgesetzes festgestellt und somit eine Ausnahme von der im Grundgesetz vorgesehenen Obergrenze für die Nettokreditaufnahme ermöglicht. Die Nettokreditaufnahme sollte damit bis zu 240 Milliarden Euro betragen.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten in unserem Entschließungsantrag gefordert, auf den Nachtragshaushalt aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken zu verzichten. Das Vorhaben der Koalition rüttelt „an den Grundfesten der sogenannten Schuldenbremse“. Unser Antrag wurde bei Zustimmung der Union und der AfD mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion zweifeln wir an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs. Während der ersten Lesung des Gesetzentwurfes haben wir bereits angekündigt, den Etat vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Die Klage werden wir nun vorbereiten.

Unmittelbar nach Veröffentlichung des Gesetzes werden wir die Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Daneben werden wir ein Eilverfahren anstrengen, um zu verhindern, dass die Ampel auf der Grundlage dieses verfassungswidrigen Haushalts Ausgaben tätigt.

In der Debatte übte einer unserer stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Dr. Matthias Middelberg, scharfe Kritik an dem Gesetz. Er sagte: „Wir müssen den Nachtragshaushalt ablehnen, wenn wir unsere Verfassung ernst nehmen“. Ziel der Koalition sei es tatsächlich, die Schuldenbremse des Grundgesetzes zu umgehen und sich „die Taschen voller Geld zu laden“. Das vorgegebene Ziel, die Pandemie zu bekämpfen, sei eine Ausrede, tatsächlich sollten damit klimapolitische und andere Vorhaben umgesetzt werden. „Das hat mit solider, das hat mit verfassungsmäßiger Haushaltsführung nichts zu tun“.

Nach dem Entwurf des zweiten Nachtragshaushalts waren im vergangenen Jahr Gesamtausgaben in Höhe von 572,726 Milliarden Euro vorgesehen. Die Nettokreditaufnahme sollte demnach 240,176 Milliarden Euro betragen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums von Mitte Januar lagen nach dem vorläufigen Haushaltsabschluss 2021 die Ausgaben tatsächlich bei 557,1 Milliarden Euro (Abweichung: minus 15,6 Milliarden Euro).

Die Nettokreditaufnahme betrug demnach 215,4 Milliarden Euro (minus 24,8 Milliarden Euro). Laut Ministerium ist im vorläufigen Haushaltsabschluss ein planmäßiger Vollzug des zweiten Nachtragshaushalts berücksichtigt. Im Jahr 2020 hatten die Ausgaben des Bundes bei 443,4 Milliarden Euro gelegen, die Nettokreditaufnahme bei 130,5 Milliarden Euro. (scr/27.01.2022)