Am Sonntag, den 13. Februar 2022, hat die 17. Bundesversammlung Dr. Frank-Walter Steinmeier erneut zum Bundespräsidenten gewählt. Steinmeier erhielt im ersten Wahlgang 1.045 von 1.437 abgegebenen Stimmen. Die Bundesversammlung wird aus den 736 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und ebenso vielen von den Volksvertretungen der 16 Bundesländer bestimmten Delegierten gebildet. Die Versammlung ist unter Vorsitz von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas zum einzigen Zweck zusammengetreten, um den Bundespräsidenten zu wählen.

Auf die Mitbewerber Steinmeiers entfielen folgende Stimmen: Der von der Linken aufgestellte Mediziner Dr. Gerhard Trabert erhielt 96 Stimmen, der von der AfD nominierte Ökonom Prof. Dr. Max Otte vereinte 140 Stimmen auf sich und die von den Freien Wählern als Kandidatin aufgestellte Astrophysikerin Dr. Stefanie Gebauer wurde von 58 Mitgliedern gewählt. 86 Mitglieder der Bundesversammlung enthielten sich, 12 Stimmen waren ungültig. Um gewählt zu werden, waren 737 Stimmen erforderlich.

Auf Grund der Größe, der medialen Öffentlichkeit und angesichts der pandemischen Situation war die Organisation der Veranstaltung sehr aufwendig, aber dennoch ein wichtiges demokratisches Erfordernis.

Foto: Tobias Koch

Zum Hintergrund:

Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin zu wählen. Die Versammlung tritt in der Regel nur alle fünf Jahre zusammen.

Ort und Zeit der Bundesversammlung bestimmt der Präsident oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages. Er oder sie ist auch für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung zuständig. Die Wahl des Bundespräsidenten ist in Artikel 54 Absatz 4 des Grundgesetzes geregelt.

Die Bundesversammlung besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Danach umfasste die Versammlung bei der Wahl von Dr. Frank-Walter Steinmeier am 12. Februar 2017 insgesamt 1.260 Mitglieder (630 Bundestagsabgeordnete und 630 von den Landesparlamenten bestimmte Mitglieder). Der kommenden Bundesversammlung werden entsprechend 1.472 Mitglieder angehören (736 Bundestagsabgeordnete und 736 von den Landesparlamenten bestimmte Mitglieder).

Wie viele Vertreter die einzelnen Länder in die Bundesversammlung entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen. Die Ländervertreter müssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in den jeweiligen Volksvertretungen gewählt sein. Bei ihnen handelt es sich meistens um Landtagsabgeordnete, es können aber auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Mandat erhalten.