Antrag der Bundesregierung – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS);

Am Freitag, den 18. März 2022, haben wir in namentlicher Abstimmung unter anderem über den Antrag der Bundesregierung zur „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan“ entschieden.

Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der von den Vereinten Nationen (VN) geführten Mission im Südsudan (UNMISS) beteiligen, verlangt die Bundesregierung in dem Antrag. Wie bisher sollen bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, die „Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben“ übernehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen helfen sollen.

Bei dem Einsatz handelt es sich um einen Einsatz der UN zur Friedenssicherung. Die Bundeswehr beteiligt sich seit 2011 an der Mission und unterstützt damit den Friedensprozess.

Mit 581  Ja- bei 42 Nein-Stimmen und 5 Abgeordneten, die sich enthielten, wurde dem Antrag zugestimmt und somit für die Fortsetzung votiert. Das Mandat wurde also um weitere 12 Monate verlängert.

Auch wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben den Antrag zugestimmt, weil die UNMISS als Stabilitätsanker für die Unterstützung des Friedensprozesses fungiert und zu einem Mindestmaß an Sicherheit beiträgt. Das deutsche Engagement fügt sich in die langjährigen Bemühungen um Konfliktbewältigung und Friedensförderung ein.

Weitere Informationen zu dem Einsatz finden Sie unter anderem auch auf der Webseite der Bundeswehr: https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/die-bundeswehr-im-suedsudan.

Zum Hintergrund:

Über 20 Jahre befand sich der Sudan in einem Bürgerkrieg, der mit dem Abschluss eines Friedensvertrages im Januar 2005 beendet wurde. Die bis 2011 bei UNMIS (United Nations Mission in Sudan) eingesetzten deutschen Soldatinnen und Soldaten leisteten einen wichtigen Beitrag zur dauerhaften Überwindung dieses Konflikts. Nach dem Ergebnis eines Referendums, erklärte der Südsudan am 9. Juli 2011 seine Unabhängigkeit vom Sudan.
Im Vorgriff hat der Deutsche Bundestag erstmals am 8. Juli 2011 einer Beteiligung der Bundeswehr an der VN-Friedensmission UNMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan) auf Grundlage der VN-Resolution 1996 zugestimmt. Das aktuelle Mandat erlaubt eine Beteiligung mit bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten.

Das Engagement der Bundeswehr ist ein Bestandteil der Bemühungen der Bundesregierung zur Friedenskonsolidierung in der Region. Die Aufgaben von UNMISS sind der Schutz der Zivilbevölkerung sowie von Personal und Einrichtungen der VN im Land, die Dokumentation der Menschenrechtssituation vor Ort, die Sicherstellung des Zugangs zu humanitärer Hilfe, die Umsetzung des Friedensvertrags und Unterstützung des politischen Prozesses sowie die Sicherstellung von freien, fairen und glaubhaften Wahlen.

Die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mandatierten Personalobergrenzen liegen bei 17.000 Soldatinnen und Soldaten und 2.101 Polizistinnen und Polizisten. Das aktuelle Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen endet am 15. März 2022. Von einer erneuten Verlängerung ist auszugehen.

 

Antrag der Bundesregierung – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer

Zudem haben wir auch am Freitag, den 18. März 2022, in namentlicher Abstimmung über einen weiteren Antrag der Bundesregierung namentlich abgestimmt. Es ging dabei um die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der an der „Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian“ im Mittelmeer.

Die Operation Sea Guardian der NATO soll zur Sicherheit im Mittelmeer und zur Stärkung der Südflanke der Allianz beitragen. Gleichzeitig steht bei dieser Mission die frühzeitige Erkennung krisenhafter Entwicklungen im Mittelmeerraum und maritimer Terrorismus im Vordergrund.

Dem Antrag zufolge soll künftig das Mandat fortgesetzt und personell verkleinert und das Einsatzgebiet vor allem auf den Mittelmeerraum außerhalb der Küstengebiete beschränkt werden. Es sollen bis zu 550 statt wie bisher bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können. Sie sollen weiterhin einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld leisten.

Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. Ein Einsatz in Küstenmeeren erfolgt nur nach Zustimmung durch den
jeweiligen Anrainerstaat und, sofern dieser nicht Mitglied der NATO ist, auf Beschluss des Nordatlantikrates und nach Zustimmung des Deutschen Bundestages.

In namentlicher Abstimmung mit 504 JA-Stimmen gegen 100 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Antrag angenommen.

Weitere Informationen zu dem Einsatz finden Sie unter anderem auch auf der Webseite der Bundeswehr: https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/mittelmeer-unifil-irini-sea-guardian/sea-guardian-nato-operation.

Zum Hintergrund:

Die Mission leistet einen wichtigen Beitrag zur kontinuierlichen Lagebilderstellung zur Sicherheit des Mittelmeerraumes. Im Rahmen der Operation wurden 2021 auf dem gesamten Gebiet des Mittelmeeres insgesamt mehr als 30.000 Schiffe auf Grundlage der gesammelten Daten identifiziert und drei Schiffe im Rahmen von sogenannten „Maritime Situational Awareness Approaches“ kontrolliert.

Durch Patrouillen, Besuche und die Kontrolle von Schiffen zeigt die Operation Präsenz. Die Operation bleibt weiterhin eine Plattform für Kooperation mit im Mittelmeer agierenden Akteuren wie der Europäischen Union sowie den Mittelmeer-Anrainerstaaten. Sie ist die einzige multilaterale Operation, die diese Aufgaben im gesamten Mittelmeerraum auf der Basis von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und internationaler multilateraler Verträge erfüllt. Eine Teilnahme steht grundsätzlich allen Partnernationen der NATO, insbesondere aus dem Mittelmeerraum, offen. Eine Kooperation besteht derzeit mit Australien, Georgien, Israel und Marokko.