Am Mittwoch, den 23. März 2022, hatte ich zusammen mit meinem Kollegen Christoph de Vries, mit dem ich gemeinsam für unsere CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Inneres und Heimat als ordentliches Mitglied tätig bin, ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), Herrn Dr. Engel.

In unserem Gespräch ging es unter anderem um die aus der Corona-Pandemie erwachsenen finanziellen Belastungen für die Luftfahrtbranche und die nach wie vor eingebrochenen Umsatzzahlen. Die Fluggesellschaften sind zusätzlich zu den nach wie vor präsenten Folgen der Pandemie auch vom Krieg in der Ukraine betroffen, da dieser der gerade einsetzenden Erholung der Branche und der Buchungswelle vom Anfang des Jahres ein jähes Ende gesetzt hat.

Ein weiteres Hauptanliegen von Herrn Dr. Engel waren die rasant steigenden Luftsicherheitsgebühren, die sich im Verlauf der letzten Jahre an nahezu allen Flughäfen in Deutschland von sechs bis acht Euro pro Passagier dem gesetzlich festgelegten Höchstwert von zehn Euro pro Passagier genähert haben.

Herr Dr. Engel brachte uns gegenüber seine Besorgnis zum Ausdruck, dass – im Falle einer Heraufsetzung oder eines Wegfalls dieses gesetzlichen Höchstwerts – mehr als die Hälfte der Gesamtkosten eines Fluges für die Luftsicherheitsgebühr aufgewendet werden müssten. Dies läge außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit und würde ein effizientes Wirtschaften erheblich erschweren, so Dr. Engel.

Ich danke Herrn Dr. Engel für den spannenden Einblick in die aktuelle Lage und für seine wichtigen Anmerkungen.

Weitere Informationen zum Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften finden Sie auch auf der nachfolgenden Webseite: http://www.bdf.aero/.

Zum Hintergrund:  „Luftsicherheit“ ist ein komplexes sicherheitspolitisches Thema und deshalb eng mit dem Bereich der Innenpolitik verzahnt. In diesem Zusammenhang kontrolliert die Bundespolizei auch die luftseitigen Außengrenzen des Schengen-Raumes an den großen internationalen Flughäfen im Bundesgebiet.

Dies betrifft die Sicherheit für Passagiere, Mitarbeiter, Warenlieferungen und damit auch Unternehmen sowie nicht zuletzt auch die nationale Sicherheit in Bezug auf möglichen Terrorismus. Für die Gewährleistung von Luftsicherheit ist deshalb der reibungslose Ablauf zwischen verschiedenen Akteuren wichtig, damit sowohl die finanziellen als auch organisatorischen Herausforderungen adressiert werden können. Dazu gehören unter anderem auch die Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei, Flughafenbetreiber sowie Luftfahrtunternehmen und damit verbundenen Unternehmen im Bereich der Logistik wie Spediteure und Versanddienstleister im Luftfrachtbereich.