In dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag gleich drei namentliche Abstimmungen zu verschiedenen Bundeswehreinsätzen geführt.

1.  Am Mittwoch, den 26. April 2023, wurde über den Antrag der Bundesregierung zum „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Sudan“ namentlich abgestimmt.

Ergebnis der namentlichen Abstimmung:  Zustimmung mit 661-Ja Stimmen – keine Gegenstimmen – und 7 Enthaltungen.

Damit wurde der Bundestag – nachträglich – um Zustimmung zur Evakuierungsmission gebeten. Der Einsatz wurde damit parlamentarisch genehmigt. Zugleich wurde das Mandat befristet bis längstens 31. Mai 2023 mit bis zu 1.600 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten, zu deren Aufgaben neben der Evakuierung deutscher Staatsangehöriger und weiterer berechtigter Personen auch Sicherung, Schutz sowie Evakuierung diplomatischer und konsularischer Vertretungen gehört, in denen deutsches Personal eingesetzt ist.

Die Evakuierungsflüge wurden bereits am Abend des 25. Aprils 2023 für beendet erklärt. Mit dem Mandat hält man jedoch die Möglichkeit weiterer Einsätze offen, was angesichts der Dynamik der Situation nachvollziehbar ist.

Zum Hintergrund:

Im Jahr 2019 stürzten Militärkommandeure und eine prodemokratische Protestbewegung das repressive Regime des langjährigen Präsidenten Omar al-Bashir und seiner Nationalen Kongresspartei (NCP). Seither wurde der Sudan von einer Übergangsregierung regiert, in der sich die militärische und die zivile Führung darauf einigten, die Macht zu teilen, bis nationale Wahlen abgehalten werden konnten. Die Regierung begann mit der Umsetzung von Reformen. Dieser Prozess geriet jedoch Ende 2021 ins Wanken, als die Militärführung die Übergangsregierung durch einen Staatsstreich auflöste und die darauf folgenden Proteste gegen die Demokratie gewalttätig niederschlug. Während der gesamten Übergangszeit kam es in vielen Teilen des Landes immer wieder zu Kämpfen zwischen Sicherheitskräften und anderen bewaffneten und rivalisierenden ethnischen Gruppen.

Im Machtkampf zwischen dem sudanesischen Armeechef und Staatsoberhaupt, Abdel Fattah al-Burhan, und seinem Stellvertreter, Mohamed Hamdan Dagalo, kommt derzeit zu massiven bewaffneten Auseinandersetzungen, auch in der Hauptstadt. Die massive Verschlechterung der Sicherheitslage hat dazu beigetragen, dass die Bundesregierung die militärische Evakuierung schnellstmöglich angestoßen hat.


2. Am Mittwoch, den 26. April 2023, haben wir zudem über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführte Operation Eunavor Med Irini im Mittelmeer in Form des Antrages der Bundesregierung abgestimmt.

Ergebnis der namentlichen Abstimmung: Zustimmung mit 553-Ja Stimmen – 100 Nein-Stimmen – und einer Enthaltung.

Damit wurde die Teilnahme der Bundeswehr an dieser Mission um ein weiteres Jahr verlängert. Die Operation ziele weiterhin darauf, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durchzusetzen und einen Beitrag zur Unterbindung von Menschenhandel und illegalen Öl-Exporten zu leisten.

Weitere Informationen zu dem Einsatz finden Sie unter anderem auch auf der Webseite der Bundeswehr zur Operation Irini: https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/mittelmeer-unifil-irini-sea-guardian/zentrales-mittelmeer-eunavfor-med-irini.

Zum Hintergrund:

Seit dem bewaffneten Umsturz des langjährigen Diktators al-Qadhafi im Jahr 2011 sind die politischen Verhältnisse in Libyen zerrüttet. Internationale Bemühungen die unterschiedlichen rivalisierenden Machtansprüche zu einem neuen politischen System zusammenzuführen, sind gescheitert. Weitergabe und Verkauf von Waffen in Verbindung mit autonomen und extremistischen Milizen und Gruppierungen haben zusammen mit kriminellen Netzwerken zu Instabilität und Gewalt geführt. Die konsequente Durchsetzung des Waffenembargos und die weiteren Maßnahmen sind daher notwendiger Schritte, um die Stabilität zu erhöhen und weitere Eskalationen zu verhindern.


3. Zum Ende der Sitzungswoche am Freitag, den 28. April 2023, haben wir auch zu einer neuen Militäroperation eine namentliche Abstimmung durchgeführt.

Es geht dabei um die durch die Europäische Union geführte militärische Partnerschaftsmission zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus der nigrischen Streitkräfte in Niger. Es sollen insgesamt bis zu 60 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten eingesetzt werden. Das Mandat ist befristet bis Ende Mai 2024.

In dem Antrag der Bundesregierung wird eine Beteiligung an Kampfeinsätzen durch die Mission ausgeschlossen. Die Mission soll dem Land, das als Stabilitätsanker in der Sahelregion gilt, helfen, seine Sicherheitskräfte zu stärken.

Weitere Informationen zu dem Einsatz finden Sie auf der nachfolgenden Webseite des Bundesministeriums der Verteidigung: https://www.bmvg.de/de/aktuelles/eumpm-niger-bundeswehr-unterstuetzt-nigrische-streitkraefte-5610094

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung: 530 Ja-Stimmen bei 102 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen.

Unsere Meinung als CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Deutschland muss sich weiterhin in der Region engagieren, auch aus einer internationalen Verpflichtung heraus. Der Niger bittet um unsere Unterstützung. Wir müssen uns in einer fragilen Region für Stabilität und gegen Terrorismus, Armut und irreguläre Migration engagieren. Unseren Soldatinnen und Soldaten, die sich in Gefahr begeben, schulden wir als Parlament Rechtssicherheit und Rückendeckung. Mit unserer Zustimmung zum Mandat unterstützen wir das notwendige Engagement Deutschlands im Sahel und stärken der Bundeswehr den Rücken.

Dennoch:  Das Mandat zu EUMPM Niger weist handwerkliche Fehler auf und unterstreicht die mangelhafte Arbeitsweise der Koalition. Wir erwarten das klare Bekenntnis der Bundesregierung, die bestehenden Defizite in der Umsetzung der Mission auszubessern.