Am Donnerstag, den 11. Mai 2023, haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion unseren Antrag zum Thema „Generalverdacht gegen öffentlichen Dienst verhindern – Prävention gegen Extremismus stärken, Disziplinarverfahren im bestehenden System beschleunigen“ in das Plenum eingebracht als Maßnahmenkatalog gegen den von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“.
Es handelte sich um die 1. Lesung des Gesetzentwurfs. Nach der etwa 40-minütigen Debatte wurden der Antrag und der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Bei den Beratungen soll der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung übernehmen.
In unserem Antrag kritisierten wir, dass die von der Bundesregierung verfolgte richtige und wichtige Zielstellung der Entfernung aus dem Dienst von der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zwar geteilt und mitgetragen wird, dass allerdings der vorliegende Gesetzentwurf diesem Ziel nicht ausreichend nachkommt.
Obwohl es sich bei dem Beamtenverhältnis um ein Verhältnis auf Lebenszeit handelt, lässt die Bundesregierung zudem einen verstärkt präventiven Ansatz völlig vermissen.
Deswegen plädieren wir dafür von der Einführung einer systemwidrigen Disziplinarverfügung abzusehen und stattdessen die bestehende rechtssichere Systematik des Disziplinarrechts zu erhalten und stattdessen das behördliche Disziplinarverfahren durch die systematische Reduktion von
Verfahrensfehlern zu beschleunigen und zu professionalisieren, beispielsweise in Form des Ende 2003 abgeschafften Bundesdisziplinaranwalts oder
durch eine Regelung zur vorrangigen Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten über Disziplinarmaßnahmen zu beschleunigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht dagegen vor, dass die Verfahren der Disziplinarklage durch umfassende Disziplinarbefugnisse der Disziplinarbehörden abgelöst werden. „Statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erheben zu müssen, sollen die Disziplinarbehörden künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts, durch Disziplinarverfügung aussprechen“, heißt es im Entwurf.
Die Bundesregierung erwartet, dass mit der Gesetzesänderung eine Beschleunigung der Verfahren erzielt werden soll. Tatsächlich ist aus unserer Sicht das Gegenteil der Fall.