Ich habe mich diese Woche der Forderung von Landrat Wolfgang Buschmann gegenüber Wirtschaftsminister Habeck angeschlosasen, der EU-Verpackungsverordnung nicht zuzustimmen, solange schädliche Auswirkungen auf den Grenzhandel nicht ausgeschlossen werden können.
Der Grenzhandel mit mehr als 3.000 Beschäftigten stellt einen äußerst wichtigen Wirtschaftsfaktor insbesondere für die deutsch-dänische Grenzregion dar. Entweder der Handel wird verpflichtet, das Pfand bei Rückgabe zu erstatten, oder es wird in der Verordnung eine Ausnahme von der Pfandpflicht für den Grenzhandel aufgenommen.
Gerade der Umweltministerrat, der dies ablehnt, sollte kraft Amtes ein Interesse daran haben, dass mit der Möglichkeit, das Pfand zurück zu erstatten, auch der nötige Anreiz für die Rückgabe geschaffen wird und die Dosen eben nicht irgendwo wahllos in der Umwelt entsorgt werden. Außerdem muss der wirtschaftliche Schaden, der Gemeinden wie Harrislee durch die Existenz-Bedrohung des Grenzhandels entstehen würde, mitbedacht werden. Für mich ist nur eine EU-Verpackungsordnung eine akzeptable Verordnung, die alle Staaten in gleicher Weise beim Pfand in die Pflicht nimmt.