Am Mittwoch, den 3. März 2021, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Rahmen einer Besprechung einen Beschluss gefasst, der Maßnahmen und eine Verlängerung des strikteren Lockdowns zunächst bis zum 28. März 2021 vorsieht.

Die Verlängerung ist nicht zuletzt wegen der deutlich ansteckenderen Varianten beziehungsweise Mutationen des Virus notwendig und weil die aktuellen Inzidenzen zwar niedriger sind, aber trotz des Lockdowns nur sehr langsam sinken und teils auch wieder leicht steigen. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt bundesweit bei 64 Infektions-Fälle pro 100.000 Einwohner. Am 11. Februar 2021 betrug die Inzidenz beispielsweise auch 64 Infektions-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Auch, wenn die Infektionszahlen insgesamt gesunken sind, müssen mögliche Lockerungen der Einschränkungen genauestens abgewogen werden. Die Mutationen breiten sich trotz niedriger Fallzahlen im Hintergrund weiter aus. Durch die höheren Ansteckungsraten der Mutationen steigt die Gefahr für eine weitere dritte Welle.

Dennoch sind einige Lockerungsmaßnahmen beschlossen worden, die mit einem Stück Normalität und Sorgfalt, Hoffnung machen können.

Mit der Verlängerung des Lockdowns soll bundesweit eine Verbesserung der Situation erreicht werden. Wegen des hohen Infektionsgeschehens ist daher im Wesentlichen – zusätzlich zu den Beschlüssen vom 10. Februar 2021 – vorgesehen:

  • Alle bis zum 7. März 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen – sofern der Beschluss keine abweichenden Feststellungen trifft – bis zum 28. März 2021 verlängert.
  • Private Zusammenkünfte: werden ab dem 8. März 2021 erweitert. Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.
    In Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche: Ein eigener Haushalt und zwei weitere Haushalte mit maximal zehn Personen können private zusammentreffen.
  • Notbremse: Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region hingegen auf über 100, wird die Kontaktbeschränkung wieder verschärft. Eine private Zusammenkunft ist dann erneut auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt.
  • Öffnungsschritte:
  • Weitere Informationen zu den Öffnungsschritten: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/fuenf-oeffnungsschritte-1872120
  • Impfungen: Ende März/Anfang April sollen die haus- und fachärztlichen Praxen Schutzimpfungen gegen das Coronavirus anbieten können. Ausweislich der Studienergebnisse aus Großbritannien weist der Impfstoff von AstraZeneca generell eine hohe Wirksamkeit auf und dies ist auch in der älteren Bevölkerung der Fall. Bund und Länder  erwarten, dass die Ständige Impfkommission die Empfehlungen zeitnah anpassen wird, sodass der Impfstoff schnell und priorisierungsgerecht verimpft werden kann.
    Der gemäß der jeweiligen Zulassung der Impfstoffe zulässige Intervall zwischen erster und zweiter Impfung soll möglichst ausgeschöpft werden, um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können.
  • Ergänzung der Teststrategie:  Bis Anfang April sollen schrittweise Testkonzepte umgesetzt werden – im Bereich der Schulen, der Kinderbetreuung oder auch der Unternehmen. Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern soll mindestens einmal pro
    Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis ermöglicht werden.
  • Taskforce Testlogistik: Bund und Länder bilden eine Taskforce Testlogistik, um die größtmögliche Verfügbarkeit und zügige Lieferung von Schnelltests einschließlich Selbsttests für die Bedarfe der öffentlichen Hand sicherzustellen.
  • Homeoffice: Die entsprechende Corona-Arbeitsschutzverordnung wird bis zum 30. April 2021 verlängert.
  • Bundesweit einheitliches System für die Digitalisierung der Kontaktnachverfolgung: Bund und Länder werden die Erstellung eines Backend für den Zugang zu den Gesundheitsämtern in das SORMAS-System beauftragen.
  • Härtefallfonds: Details des Härtefallfonds als zusätzliches Hilfsangebot in Fällen, in denen bisherige Hilfsprogramme nicht greifen konnten, werden in der nächsten Woche geklärt.
  • Reisen: Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist durch einen negativen Test ab dem 8. März 2021 ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten möglich. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Darüber hinaus ist bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen.
  • Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 22. März 2021 erneut beraten.

Kurzum:  Der Lockdown wird bis zum 28. März 2021 verlängert. Es gibt nun klare Öffnungsschritte, die Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft klare Planungsperspektiven geben. Zugleich wurde eine Notbremse eingeführt. Das Impfen und Testen wird ab diesem Monat nochmal deutlich beschleunigt.

Der Beschluss im Wortlaut.

Quelle: Bundesregierung.de