In dieser Sitzungswoche möchte ich Sie kurz und knapp über einige – für mich wichtige – Gesetzentwürfe und namentliche Abstimmungen informieren:
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
Am Donnerstag, den 20. Mai 2021, haben wir im Deutschen Bundestag über einen Gesetzentwurf, den wir als Koalitionsfraktionen eingebracht haben, abgestimmt. Er betrifft unter anderem Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Der Gesetzentwurf wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und Die Linke in einer vom Ausschuss für Gesundheit geänderten Fassung angenommen. Zudem lag der Abstimmung ein Bericht des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zugrunde.
Der vorbezeichnete Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass neben Ärzten künftig auch Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen können. Diese Regelung ist auch wichtig für Nachtragung in digitale Impfausweise.
Die Hochschulen sollen zudem von der Verpflichtung zur Durchführung von Wechselunterricht nach Paragraph 28b Absatz 3 Satz 2 (bei Eintritt der Notbremse) des Infektionsschutzgesetzes ausgenommen werden. Die Beschränkung auf Wechselunterricht zielt in erster Linie auf die Situation an Schulen. Für die hochschulischen Strukturen und Abläufe ist diese Regelung nur sehr eingeschränkt übertragbar.
Zudem sollen praktische Ausbildungsabschnitte an Hochschulen, die besonders ausgestattete Räumlichkeiten (zum Beispiel Labore) oder Lernumgebungen (zum Beispiel die praktische Ausbildung am Krankenbett) erfordern, durch die Länder auch oberhalb eines Inzidenzwertes von 165 ermöglicht werden können.
Auch soll eingeführt werden, dass alle Personen, bevor sie in die Bundesrepublik Deutschland auf dem Luftweg befördert werden, verpflichtet sind, vor Abflug gegenüber den Beförderern ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Vorliegens oder Nichtvorliegens einer Krankheit, die zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geführt hat.
Es wird darüber hinaus klargestellt, dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden auch bei gesundheitlichen Schädigungen durch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gilt.
Der Ausschuss für Gesundheit hatte am 19. Mai 2021 zusätzlich beschlossen, dass der Gesundheitsfonds mehr Zuweisungen aus Bundesmitteln erhält, um Kosten durch die Corona-Krise aufzufangen und die Krankenversicherungen und damit die Beitragszahler zu entlasten. Die Änderungen, die in der vom Ausschuss für Gesundheit beschlossenen Fassung enthalten sind, beinhalten Klärungen für die Dokumentation und Erzeugung elektronischer Test-, Impf- und Genesenenzertifikate.
Der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss für Gesundheit geänderten Fassung enthält damit wichtige und auch vorausschauende Regelungen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – „Verbot des Kükentötens“ sowie ein weiterer Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes mit Schwerpunkt „Schutz von Versuchstieren“
Unter anderem mit zwei Änderungen des Tierschutzgesetzes verbietet der Bundestag das Töten von Hühnerküken und passt einige Vorschriften des Tierschutzgesetzes an, um die Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sicherzustellen.
Zu diesen Gesetzentwürfen haben wir am Donnerstag, den 20. Mai 2021, eine halbe Stunde lang beraten. Abschließend haben wir auch über mehrere Anträge der Opposition abgestimmt.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, der das Töten von Hühnerküken betrifft, wurde in einer vom Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP und Die Linke verabschiedet.
Mit den Gesetzentwürfen will die Bundesregierung im Wesentlichen das Verbot des Tötens von Hühnerküken der Art Gallus Gallus in das Tierschutzgesetz aufnehmen, ausgenommen bei Maßnahmen im Falle von Tierseuchen oder für Tierversuche. Das Verbot soll auch Zucht- und Vermehrungstiere betreffen. Zudem beinhaltet der Gesetzentwurf Regelungen, um ein Verbot ab dem siebten Bebrütungstag oder nach der Anwendung eines Verfahrens zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei, entweder einen Eingriff an einem Hühnerei oder einen einen Abbruch des Brutvorgangs vorzunehmen, der den Tod des Hühnerembryos verursachen würde.
Die Verbote treten jedoch nicht sofort und auch nicht gleichzeitig in Kraft. Es wird eine Regelung zu einem gestuften Inkrafttreten getroffen: Das Verbot für die Tötung von Hühnerküken tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und das Verbot für die Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs erst am 1. Januar 2024. Somit wird der Branche Zeit gegeben, sich an die neue Rechtslage anzupassen.
Die Vorlage des Gesetzentwurfs zur Änderung des Tierschutzgesetzes, der die EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere betrifft, wurde in einer vom Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft geänderten Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD gegen das Votum von FDP, Linke und Grünen sowie bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Zentrales Anliegen des Gesetzesvorhabens ist es, dass die Regelungen der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere europarechtskonform realisiert werden. Damit sollen bestehende Umsetzungsdefizite beseitigt werden.
In dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag über zwei Bundeswehreinsätze namentlich abgestimmt.
Antrag der Bundesregierung – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA)
Am Mittwoch, den 19. Mai 2021, haben wir in namentlicher Abstimmung unter anderem über den Antrag der Bundesregierung zur „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) beraten und namentlich abgestimmt.
Mit 499 Ja- bei 147 Nein-Stimmen und 3 Abgeordneten, die sich enthielten, wurde dem Antrag zugestimmt.
Das Mandat wurde somit um ein weiteres Jahr bis zum 31. Mai 2022 verlängert.
Weitere Informationen zu diesem Einsatz finden Sie unter anderem auch auf der Webseite der Bundeswehr: https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/mali-einsaetze/minusma-bundeswehr-un-einsatz-mali.
Zum Hintergrund: Seit 2012 herrscht in Mali ein andauernder bewaffneter Konflikt, der die Sicherheitslage in der Sahelzone insgesamt gefährdet. Zu den Kernaufgaben von MINUSMA gehören die Unterstützung der Vereinbarungen zur Waffenruhe, vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien und die Umsetzung des Friedensabkommens von 2015. Ferner sollen die Sicherheit, Stabilisierung und der Schutz der Bevölkerung gefördert werden. Die Mission zielt außerdem darauf, die staatliche Autorität im ganzen Land wiederherzustellen, den malischen Sicherheitssektor wiederaufzubauen und den Schutz der Menschenrechte und der humanitären Hilfe zu unterstützen. Die Obergrenze der maximal einsetzbaren Soldatinnen und Soldaten soll weiterhin bei 1.100 liegen.
Antrag der Bundesregierung – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union EUTM Mali
Zudem haben wir auch am Mittwoch, den 19. Mai 2021, in namentlicher Abstimmung über einen weiteren Antrag der Bundesregierung in Sachen „Mali“ namentlich abgestimmt. Es ging hierbei um die Ausbildungsmission EUTM (European Union Training Mission) Mali.
Mit 433 Ja- bei 148 Nein-Stimmen und 56 Abgeordneten, die sich enthielten, wurde dem Antrag zugestimmt.
Die Mission hat das Ziel, die malischen Streitkräfte so auszubilden, dass sie selbst die Stabilität und Sicherheit in Mali gewährleisten können und damit insgesamt zu einer Stabilisierung des Landes beitragen. Zudem werden Kenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts vermittelt. Im vergangenen Jahr hatte der Deutsche Bundestag am 29. Mai 2020 einer weiteren Verlängerung des Mandats längstens bis zum 31. Mai 2021 zugestimmt. Das Mandat wurde zugleich ausgeweitet, dass erstmals die Ausbildungsmission Gazelle im Niger in das Mandat integriert und das EUTM-Mandatsgebiet auf Gesamtmali sowie alle G5-Sahelstaaten ausgeweitet worden ist.
Die Mandatsobergrenze, die die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Truppen widerspiegelt, soll nun von 450 auf 600 Soldatinnen und Soldaten erhöht werden. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden nach den Angaben der Bundesregierung für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2022 insgesamt rund 117,5 Millionen Euro betragen.
Mit der Zustimmung wird das Mandat somit um ein weiteres Jahr bis zum 31. Mai 2022 verlängert.
Weitere Informationen zu diesem Einsatz finden Sie unter anderem auch auf der Webseite der Bundeswehr: https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/mali-einsaetze/eutm-bundeswehr-eu-einsatz-mali.
Zum Hintergrund:
Beim deutschen Engagement in der Sahel-Region greifen stets militärische und zivile Maßnahmen ineinander, um der Bevölkerung neben mehr Sicherheit auch bessere Perspektiven für sozialen Ausgleich und wirtschaftliche Entwicklung zu geben. Ziel der gemeinsamen Missionen der EU und der UN ist die Erhöhung der Stabilität und die Verbesserung der Sicherheitslage vor Ort und damit die Sicherung des Friedens.