In dieser letzten Sitzungswoche möchte ich Sie kurz und knapp über einige – für mich wichtige – Gesetzentwürfe und namentliche Abstimmungen informieren:
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften
Am Donnerstag, den 24. Juni 2021, haben wir im Deutschen Bundestag den vorliegenden Gesetzentwurf debattiert und abgestimmt. Der namentlichen Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor, welche noch Änderungen, die in den Gesetzestext einfließen soll, enthielt.
Der Gesetzentwurf wurde in der vom vorbezeichneten Ausschuss geänderten Fassung mit 355 Ja-Stimmen bei 278 Gegenstimmen und vier Enthaltungen angenommen. Sechs Anträge aus den Reihen der Opposition fanden im Anschluss an die Aussprache keine Mehrheit.
Zudem lag ein Entschließungsantrag vor, dem wir als Koalitionsfraktionen und dem auch die Linksfraktion zugestimmt hat. Die Entschließung sieht vor, dass die Bundesregierung aufgefordert wird,
- den Insektenschutz bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stärker zu berücksichtigen – etwa mit Blick auf den Bau geplanter Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen,
- die Nutzung des Instruments „Natur auf Zeit“ in der Praxis zu evaluieren und eine umfassendere Anwendung, insbesondere auch für innerstädtische Brachflächen, zu befördern,
- die Förderung für die Entwicklung robuster Sorten und die Implementierung robuster Anbausysteme zu erhöhen, um damit den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft zu reduzieren,
- die wissenschaftliche Überwachung des Zustands und der Entwicklung der Insektenpopulationen in Deutschland sowie die Klärung kumulativer Rückgangsursachen zu einem zusätzlichen Schwerpunkt zu machen,
- in Zusammenarbeit mit den Ländern Anreize für das Anlegen, die Pflege und den Erhalt von Streuobstwiesen und anderen besonders wertvollen Biotopen zu schaffen sowie die Möglichkeiten zur Vermarktung von Produkten aus diesen Biotopen zu verbessern und
- nach Möglichkeiten zu suchen, wie die Naturschutzfinanzierung der Länder durch zusätzliche Mittel der Europäischen Union gestärkt werden kann.
Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zum Zwecke des Insektenschutzes vor.
Die Änderungen betreffen Regelungen und an den Verordnungsgeber adressierte Ermächtigungsgrundlagen zur Verminderung von Lichtverschmutzung, zur Beschränkung des Betriebs sogenannter „Skybeamer“ sowie der Verwendung von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume im allgemeinen Artenschutzrecht.
Zudem enthält der Entwurf unter anderem auch Regelungen zur Ausbringung von Biozidprodukten in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen. Außerdem wird der gesetzliche Biotopschutz auf „artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern“ ausgeweitet.
In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wurden wichtige Ergänzungen aufgenommen. Darunter auch eine Änderung, die die Bedeutung des umweltrechtlichen Kooperationsprinzips für die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege hervorhebt.
Die Regelung soll einen weiteren Anreiz für die Länder schaffen, in diesem Zusammenhang auch von dem Instrument freiwilliger Vereinbarungen Gebrauch zu machen. Ferner wurde konkretisiert, dass die Länder finanzielle Anreize für Bewirtschafter und Eigentümer durch Ausgleichsregelungen oder Förderung setzen können, um die Teilnahme an freiwilligen Vereinbarungen attraktiver zu gestalten.
Auch habe ich eine persönliche Erklärung zu dem Gesetz abgegeben:
„Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes als Teil des Insektenschutzpaketes sind gravierende Eingriffe in die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Flächeneigentümern verbunden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Schutzgebiete der FFH-Richtlinie. Im Zusammenhang mit der damaligen Meldung dieser FFH-Gebietskulissen an die Europäische Union ist von Seiten der Bundesregierung und den zuständigen Landesministerien gegenüber Landwirten und Grundeigentümern immer wieder betont worden, dass damit in keinem Fall Bewirtschaftungsauflagen verbunden seien. Diese Zusage wird nunmehr erstmalig durch die Änderung im Bundesnaturschutzgesetz durchbrochen. Mit dieser grundsätzlichen Neuausrichtung ist der Weg geöffnet, dass die neuen Bewirtschaftungsauflagen zukünftig weiter ausgedehnt werden können, sollte sich zum Beispiel der Zustand der Insektenpopulation weiter verschlechtern.
Schon der aktuelle Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der landwirtschaftlichen Unternehmen erfolgt ohne einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. Die jetzt vorgesehenen finanziellen Ausgleichsmaßnahmen durch Mittel eines neuen Sonder-GAK sind kein definierter Bestandteil der vorliegenden gesetzlichen Änderung und stehen dem gegenüber immer unter einem Finanzierungsvorbehalt des Bundeshaushaltes und den Möglichkeiten zur Kofinanzierung in den Ländern. Damit haben die Landwirte mittel- und langfristig keine Gewissheit mehr darüber, dass die ihnen auferlegten wirtschaftlichen Beeinträchtigungen auch künftig ausgeglichen werden.
Vor diesem Hintergrund konnte man dem vorliegenden Gesetzentwurf nur unter großem Vorbehalt zustimmen, da auch völlig unklar ist, inwieweit damit überhaupt etwas für die Insektenpopulation erreicht werden kann, zumal mit dem Gesetz fast ausschließlich Beschränkungen der Landwirtschaft vorgesehen sind, während andere für den Insektenbestand relevante Bereiche wie Industrie, Besiedlung und Verkehr durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetz kaum berührt werden. Zudem können die eigentlichen Ursachen des Insektenrückgangs bislang eher sehr unsicher eingeschätzt werden.
Der wesentliche Kern des Insektenschutzpaketes besteht allerdings in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung. Hier wurden im Laufe der Beratungen einige Detailverbesserungen erreicht. Um wenigstens diese Verbesserungen abzusichern, habe ich diesem Gesetzentwurf zugestimmt.“
Zudem haben wir auch als Landesgruppe Schleswig-Holstein klargestellt, dass uns die Abstimmung zu dem Gesetzentwurf „nicht leichtgefallen und uns klar ist, dass mit den jetzt vorgesehenen Regelungen massive Eingriffe ins Eigentum der Landwirte verbunden sind. Damit wir einer Regelung dennoch zustimmen konnten, haben alles daran gesetzt das wichtige Thema Insektenschutz im engen Dialog mit unseren Landwirten und den Fachverbänden auszugestalten. Dem ursprünglichen Regierungsentwurf haben wir aufgrund zu großer Belastungen für unsere Landwirte nicht zustimmen können. Diese Position hatten wir in der Fraktionssitzung, in den entsprechenden Arbeitsgruppen unserer Fraktion und gegenüber unserem Koalitionspartner offen und deutlich erklärt“, betonte Dr. Johann Wadephul, Vorsitzender der Landesgruppe und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Das am 24. Juni 2021 beschlossene Gesetz ist ein wesentlicher Bestandteil des Insektenschutzpakets der Koalition, das sich aus der Pflanzenschutzanwendungsverordnung und dem sogenannten Insektenschutzgesetz zusammensetzt“, erklärte Astrid Damerow, die im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages an den Verhandlungen mitgewirkt hatte.
Michael von Abercron, der als Mitglied im Agrarausschuss ebenfalls aktiv mitverhandelt hat, stellte klar: „Die kritischen Stimmen unserer Landwirte haben wir gehört und als Landesgruppe hart im Sinne der Landwirtschaft verhandelt und wesentliche Änderungen erreicht. So werden zusätzliche Fördermittel für die Landwirtschaft in Höhe von 65 Millionen Euro bereitgestellt. Mit diesem Geld sollen landwirtschaftliche Betriebe, die künftig in Schutzgebieten von Verboten für bestimmte Pflanzenschutzmittel betroffen sind, entschädigt werden. Für die Auszahlung dieser Mittel soll in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein neuer Fördertatbestand für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz geschaffen werden. Mit Beteiligung der Bundesländer können damit zusätzlich bis zu 100 Millionen Euro für Insektenschutzmaßnahmen der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus konnten wir in den Verhandlungen für Schleswig-Holstein wichtige Ausnahmeregelungen vom Anwendungsverbot bestimmter Pflanzenschutzmittel erreichen:
- keine Betroffenheit von Ackerland, Sonderkulturen wie Garten- und Obstanbau und der Saatgutvermehrung,
- die Einhaltung von Gewässerrandstreifen gilt nur bei Gewässern von wasserwirtschaftlich übergeordneter Bedeutung (Verbandsgewässer),
- Beschränkung des Begriffes „artenreiches Grünland“ auf „magere Flachland-Mähwiesen“ und „Berg-Mähwiesen“,
- Möglichkeit des Einsatzes von nicht bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln,
- Erneuerung des Grünlandes bei Verunkrautung oder zur Futtergewinnung zur Tierwohlsicherung,
- gesetzlicher Vorrang für landesgesetzliche Regelungen für freiwillige Vereinbarungen.
Damit sind die bereits bestehenden Vereinbarungen zum Insektenschutz z.B. in Niedersachen oder Bayern vor den neuen Auflagen geschützt. Ausdrücklich erlaubt sind dort für die Maßnahmen auch finanzielle Anreize und Ausgleichszahlungen. Schleswig-Holstein stünde dieser Weg demnach ebenfalls offen“, erklärte Michael von Abercron.
„Mit dem beschlossenen Gesetz haben wir einen wichtigen Beitrag zum Insektenschutz geleistet und konnten wichtige Forderungen aus der Landwirtschaft nachträglich umsetzen. Klar ist aber auch, dass wir mit unserer Arbeit für den Insektenschutz noch nicht fertig sind. Gleichzeitig müssen wir sehr genau hinsehen, dass die vereinbarten Kompensationen für die Landwirtschaft auskömmlich sind. Wir als Landesgruppe fordern daher ein Evaluierungsverfahren, mit dem in zwei Jahren geprüft werden soll, ob eine auskömmliche Kompensation tatsächlich stattfindet. Wir werden den engen Dialog mit unseren Landwirten in unseren Wahlkreisen fortsetzen und nehmen Hinweise und Anregungen jederzeit dankbar auf“, betonte Astrid Damerow.
Landesgruppenvorsitzender Johann Wadephul baut zudem auf die Unterstützung der Landesregierung: „In erster Linie muss die Ko-Finanzierung der GAK-Mittel von Länderseite sichergestellt werden, um eine ausreichende Kompensation für unsere Landwirte sicherstellen zu können. Ministerpräsident Daniel Günther hat uns bereits zugesichert, dass die Landesregierung ein entsprechendes Landesprogramm zum Insektenschutz auflegen wird. Das war für uns eine wichtige Voraussetzung zur Zustimmung zum heute beschlossenen Gesetzesentwurf“, erklärte Wadephul abschließend.
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes
Am Donnerstag, den 24. Juni 2021, haben wir in namentlicher Abstimmung nicht zuletzt auch über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes debattiert und namentlich abgestimmt. Das Ergebnis: Ja-Stimmen: 352 Nein-Stimmen: 290 Enthaltungen: 10. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet viele Punkte, welche alle das Ziel verfolgen, den Anstieg der der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad Celsius zu senken, damit späteren Generationen weitere Freiheitseinbußen erspart bleiben. Hierfür soll das Klimaschutzziel von derzeit 55 Prozent auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht werden. Ab 2040 soll es ein neues Klimaschutzziel geben und zwar 88 Prozent Treibhausgasminderung. Im Kern sieht die Gesetzesnovelle daher vor, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden soll.
Zudem wird unter anderem auch die Rolle des Expertenrats für Klimafragen (ERK) gestärkt. Der ERK wird nun alle zwei Jahre einen Bericht über die bisherige Zielerreichung und über Trends vorlegen.
Ferner sollen auch die Jahresemissionen für die Jahre 2023 bis 2030 neu festgelegt werden, damit das Klimaschutzziel von mindestens 65 Prozent bis 2030 eingehalten wird. Außerdem soll es ab 2032 bis 2040 jährliche Minderungsziele geben, sodass ein konkreter Minderungspfad bis 2040 entsteht. Außerdem enthält der Gesetzentwurf Vorgaben zum Klimaschutz-Beitrag des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft.
Zum Hintergrund:
Das Bundes-Klimaschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland. Als eine Art Generationenvertrag stellt es sicher, dass die Klimaschutzlasten angemessen verteilt werden und die Klimaschutzziele planbar und verlässlich erreicht werden können. Ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welches mit dem am 29. April 2021 veröffentlichten Beschluss über das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 ein wegweisendes Urteil gefällt hat, hat die Bundesregierung den vorbezeichneten Gesetzentwurf vorgelegt, der zeitnah umgesetzt werden sollte. Am 12. Mai 2021 hat das Kabinett den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossen und einen den Gesetzestext begleitenden Beschluss vorgelegt.
Zusätzlich zum Beschluss hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm angekündigt, mit dem sie die Umsetzung der neuen Klimaschutzziele für die verschiedenen Sektoren unterstützen wird. Dies soll mit zusätzlicher Förderung im Umfang von bis zu 8 Milliarden Euro geschehen – aber auch mit zusätzlichen Vorgaben.
Dieser Beschluss kann von der nachfolgenden Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit abgerufen werden: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimapakt_deutschland_bf.pdf.
Antrag der Bundesregierung – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) :
Am Donnerstag, den 24. Juni 2021, haben wir in namentlicher Abstimmung unter anderem über den Antrag der Bundesregierung zur „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo“ entschieden. Bei dem KFOR (Kosovo-Force)-Einsatz handelt es sich um den Auftrag der Bundeswehr, ein sicheres Umfeld in Kosovo für den Aufbau einer zivilen Friedensordnung zu schaffen und zu erhalten sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu garantieren. Zudem leistet der Einsatz humanitäre Hilfe in Notsituationen, fördert die Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen und unterstützt internationale Hilfsorganisationen in ihrer Arbeit. Hierzu arbeitet KFOR eng mit den Missionen der Vereinten Nationen (UNMIK) und der Europäischen Union (EULEX) in Kosovo zusammen. UNMIK hat wesentliche Aufgabenfelder im Polizei- und Justizaufbau im April 2009 an die EU-Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX übergeben.
Mit 468 Ja- bei 127 Nein-Stimmen und 4 Abgeordneten, die sich enthielten, wurde dem Antrag zugestimmt und somit für die Fortsetzung votiert. Das Mandat wurde also um weitere 12 Monate verlängert.
Weitere Informationen zu dem Einsatz finden Sie unter anderem auch auf der Webseite der Bundeswehr zur Operation Atlanta: https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/die-bundeswehr-im-kosovo.
Zum Hintergrund:
Die Bundeswehr ist seit dem 12. Juni 1999 in Kosovo präsent, unmittelbar nach dem Ende des Kosovokrieges im Jahr 1999. Der Kosovo-Krieg (1998-1999) war das Ergebnis eines jahrzehntelangen Konfliktes um den Status des Kosovo innerhalb der Jugoslawischen Föderation. Grundlage der Mission bildet die vom Sicherheitsrat der UN beschlossene Resolution 1244 (1999) vom 10. Juni 1999.
Der Einsatz ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt, doch hatte die Bundesregierung am 7. Juni 2000 in einer Sitzung des Auswärtigen Ausschusses zugesichert, dass sie für die Fortdauer des Mandats alle zwölf Monate den Deutschen Bundestag befassen werde. Die letzte Verlängerung des Mandats durch den Deutschen Bundestag erfolgte am 17. Juni 2020. Bei der vorherigen Mandatsverlängerung am 28. Juni 2019 wurde die Obergrenze der maximal einsetzbaren Soldatinnen und Soldaten von 800 auf 400 Kräfte gesenkt. Da die Sicherheitslage überwiegend ruhig und stabil sei, wurde die tatsächliche Anzahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten in den letzten Jahren bereits deutlich gesenkt. Dennoch ist es so, dass die politischen Institutionen in Kosovo weiterhin geschwächt bleiben und von Korruption geprägt sind. Dennoch finden regelmäßig Parlamentswahlen statt und Fortschritte konnten verzeichnet werden.
Derzeit leisten etwa 3.400 Soldatinnen und Soldaten, davon rund 80 aus Deutschland, in Kosovo ihren Dienst.
Antrag der Bundesregierung – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)
Zudem haben wir auch am Donnerstag, den 24. Juni 2021, in namentlicher Abstimmung über einen weiteren Antrag der Bundesregierung namentlich abgestimmt. Es ging dabei um die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UN-Mission „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Die United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) ist eine Beobachtermission der Vereinten Nationen (VN) im Libanon. Die Beobachtermission hatte ursprünglich die Aufgabe, den Abzug der israelischen Truppen zu überwachen. Außerdem sollte sie dazu dienen, den Frieden und die Sicherheit im südlichen Libanon wiederherzustellen sowie die libanesische Regierung dabei zu unterstützen, die Souveränität in dem Gebiet wiederzuerlangen. Die Aufgaben wurden in den darauffolgenden Jahren der sich ändernden Situation vor Ort angepasst und das Mandat wiederholt verlängert.
Deutschland ist insbesondere am maritimen Einsatzverband von UNIFIL, der Maritime Task Force, beteiligt. Deren Aufgabe ist es unter anderem, zum Schutz der libanesischen Hoheitsgewässer, zur Verhinderung von Waffenschmuggel und beim Fähigkeitsaufbau sowie bei der Ausbildung der libanesischen Marine beizutragen. Am 15. Januar 2021 übernahm Deutschland die Führung der Maritime Task Force.
In namentlicher Abstimmung mit 471 Stimmen gegen 128 Stimmen bei drei Enthaltungen wurde das Mandat um weitere 12 Monate verlängert.
Weitere Informationen zu dem Einsatz finden Sie unter anderem auch auf der Webseite der Bundeswehr: https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/mittelmeer-unifil-irini-sea-guardian/die-bundeswehr-im-libanon und https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/mittelmeer-unifil-irini-sea-guardian/die-bundeswehr-im-libanon/unifil-maritime-task-force-deutschland-limassol-5013950.
Zum Hintergrund:
Der UNIFIL-Einsatz der Bundeswehr vor der Küste des Libanon wurde vom Deutschen Bundestag erstmals am 20. September 2006 gebilligt. Der Einsatz der Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (United Nations Interim Force in Lebanon, UNIFIL) selbst erfolgt seit 1978 und gilt als eine der ältesten aktiven UN-Beobachtermissionen.