Die geplante Reform der Grundsteuer, die am Donnerstag, den 27. Juni 2019, von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wurde, sichert die Einnahmen der Kommunen. Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert und eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder eingeführt werden. Das heißt: Jedes Land kann danach ohne inhaltliche Vorgaben des Bundes sein eigenes Grundsteuergesetz erlassen.

Die Reform ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die jetzigen Grundsteuer-Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte. „Die notwendige Reform ist verfassungskonform und sorgt dafür, dass das Steueraufkommen der Kommunen aus der Grundsteuer gesichert wird – insgesamt über 14 Milliarden Euro, etwa 450 Millionen Euro für Schleswig-Holstein und knapp 26 Millionen Euro alleine für den Kreis Schleswig-Flensburg. Das ist sehr wichtig im Hinblick auf die zum 31. Dezember 2019 auslaufende Frist zur Neuregelung der Erhebung der Grundsteuer“, so die Bundestagsabgeordnete Nicolaisen.

Die Öffnungsklausel ist ein starkes Bekenntnis zum Föderalismus und ermöglicht passgenaue Lösungen. Auf unterschiedliche Gegebenheiten, etwa zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen, kann damit flexibel eingegangen werden. Zudem wird so ein „Wettbewerb der Modelle“ ermöglicht. Die Union hat in den Beratungen besonderen Wert darauf gelegt, dass mit der Neuregelung der Grundsteuer Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft nicht zusätzlich belastet werden und keine unnötige Bürokratie entsteht.

Unangetastet bleibt das kommunale Hebesatzrecht: Damit bestimmen auch künftig Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuer.
Erforderlich ist nun die für eine Grundgesetzänderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Wird die Reform so im Herbst beschlossen, kann jedes Land entscheiden, ob es das Bundesrecht anwendet oder sein eigenes Gesetz beschließt.