Das Kabinett hat am 3. Juli 2019 den Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) beschlossen. Damit wird das Dienstrecht insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel und die Digitalisierung weiterentwickelt. Als zuständige Berichterstatterin im Innenausschuss begrüße ich, dass die Reform den Bund als Dienstherrn insgesamt attraktiver macht und somit die Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft sichert.

Das Gesetz soll dem Bund als Dienstherrn größere Flexibilität verschaffen und zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung bieten. Zudem wird der Verwaltungsaufwand verringert. Insbesondere sind folgende Anpassungen vorgesehen:

  • Erweiterung und Flexibilisierung der Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung,
  • Erhöhungen von Zulagenbeträgen sowie Schaffung von neuen und strukturelle Veränderungen bestehender Zulagentatbestände,
  • Verbesserungen für die Anwärter
  • Verbesserungen in der Auslandsbesoldung,
  • Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft in Krisensituationen.