Am 6. Mai 2020 hat unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Telefonschaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zahlreiche Lockerungen beschlossen.

Die ausgewogene Entscheidung enthält einen lokalen Notfallmechanismus. Die Länder haben sicherzustellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort ein Beschränkungskonzept umgesetzt wird. Es werden dann wieder Beschränkungen eingeführt.

Dies ist ein zwingend erforderlicher Mechanismus, denn die Gefahr der Pandemie ist noch nicht gebannt!

Trotz aller Freude über die langsamen Lockerungen müssen wir weiterhin vorsichtig bleiben! Der Gesichtsschutz wie ebenso das Abstandsgebot und die Vermeidung unnötiger sozialer Kontakte dürfen jetzt nicht vernachlässigt werden. Denn nur, wenn wir uns auch als Gesellschaft konsequent an die Kontaktbeschränkungsmaßnahmen und an die Hygiene-, Öffnungs- und Abstandskonzepte halten, können wir diese Pandemie überstehen.

Deshalb sind auch alle Beschlüsse mit Vorsicht zu genießen, denn die Ausbreitung der Virusinfektion kann schnell wieder zur Rücknahme der beschlossenen Lockerungen führen.

Das müssen wir uns täglich aufs Neue bewusst machen!

Die wichtigsten Punkte des Beschlusses sind unter anderem:

  • Die Corona-bedingten Kontaktbeschränkungsmaßnahmen wurden bundesweit bis zum 5. Juni 2020 verlängert.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern in der Öffentlichkeit soll weiterhin eingehalten werden.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist jetzt auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet.
  • Schulen sollen schrittweise eine Beschulung aller Schülerinnen und Schüler unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln ermöglichen.
  • Die Notbetreeuung von Kindern soll stufenweise erweitert und spätestens ab dem 11. Mai 2020 in allen Bundesländern eingeführt werden.
  • Alle Geschäfte können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Es gibt keine Quadratmeterbegrenzung mehr, jedoch eine vorgegebene Beschränkung der Personenzahl bezogen auf die Verkaufsfläche.
  • Kontaktfreier Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird erlaubt bei einem Mindestabstand von von 1,5 bis 2 Metern.
  • Die 1. und 2. Bundesliga starten ab der zweiten Mai-Hälfte. Die Spiele finden ohne Zuschauer statt.
  • Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen wurde vereinbart, dass der wiederkehrende Besuch einer festen Kontaktperson ermöglicht wird, solange dort keine Corona-Infektion aufgetreten ist.
  • Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Gastronomie und des Beherbergungsgewerbes für touristische Nutzung (insbesondere Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen), über Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos sowie weitere Bereiche, wie beispielsweise über den Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, Bars, Clubs und Diskotheken, Fahrschulen, Fitnessstudios, kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern, mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden.

Weitere Informationen zu dem Beschluss finden Sie auf der folgenden Webseite der Bundesregierung:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973812/1750978/fc61b6eb1fc1d398d66cfea79b565129/2020-05-06-beschluss-mpk-data.pdf.

Weitere Informationen zu den Beschlüssen des Landes Schleswig-Holstein habe ich in einem anderen Beitrag auf meiner Homepage zusammengefasst:

https://petra-nicolaisen.de/?p=5164