Am Donnerstag, den 18. Juni 2020, hat unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel im Deutschen Bundestag, im Rahmen einer 20-minütigen Regierungserklärung, die am 1. Juli 2020 beginnende deutsche EU-Ratspräsidentschaft thematisiert.
Mit der Ratspräsidentschaft übernehme Deutschland Verantwortung in einer Zeit, in der die Europäische Union der größten Herausforderung ihrer Geschichte gegenüberstehe, sagte die Bundeskanzlerin.
Angela Merkel betonte, sie wolle sich auf dem Europäischen Rat am 19. Juni 2020 für eine schnelle Einigung beim mehrjährigen EU-Haushalt von 2021 bis 2027 sowie dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Wiederaufbaufonds einsetzen.
Es gehe darum, „Lehren aus der Krise zu ziehen“ und etwa in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung sowie der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik voranzugehen.
Sie plädierte abschließend für das Motto der deutschen EU-Ratspräsidentschaft: „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“.
Zum Hintergrund: Die Ratspräsidentschaft rotiert unter allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union jede 6 Monate. Die Reihenfolge wird beziehungsweise wurde bereits von den Ratsmitgliedern einstimmig beschlossen und ist bis ins Jahr 2030 festgelegt. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft beginnt im Juli 2020 und geht bis einschließlich Dezember 2020.
Ab Januar 2021 bis Juni 2021 wird Portugal die Ratspräsidentschaft übernehmen.
Der Rat der Europäischen Union wird auch Ministerrat genannt, weil sich die jeweiligen Fachminister der Mitgliedsstaaten – je nach Themenbereich – zusammenfinden.
Die Aufgaben der Präsidentschaft bestehen in erster Linie darin, die Sitzungen des Rates und seiner vorbereitenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen zu leiten. Während seiner Präsidentschaft vertritt Deutschland außerdem den Rat gegenüber den anderen Organen der EU, zum Beispiel bei den Verhandlungen über EU-Gesetzgebungsakte mit dem Europäischem Parlament und der Europäischen Kommission sowie gegenüber Drittstaaten und internationalen Organisationen.
Die Ratspräsidentschaft ist sehr wichtig, denn jeder Mitgliedsstaat hat hierdurch die Möglichkeit, wichtige europapolitische Gesetzgebungsverfahren anzustoßen.