Unter der deutschen Leitung der EU-Ratspräsidentschaft haben sich die 27 EU-Landwirtschaftsministerinnen und -minister beim Agrarrat in Luxemburg auf die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Hierauf weist jetzt die Bundestagsabgeordnete Petra Nicolaisen hin:

„Die Beschlüsse sind auch für unsere Bäuerinnen und Bauern im Kreis Schleswig-Flensburg von Bedeutung. Es ist gelungen, alle Mitgliedsstaaten in der zentralen Frage neu verpflichtender Standards im Sinne der Ernährungssicherung, der Nachhaltigkeit und des Klima- und Umweltschutzes zu einen. Das heißt:

  • Umweltleistungen werden für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend
  • Höherer Einsatz für den Klimaschutz und die Biodiversität werden entlohnt
  • Kleinere Betriebe erhalten eine höhere Förderung
  • Landwirte bekommen Planungssicherheit und einen Ausgleich für das, was sie mehr leisten müssen als ihre Mitbewerber aus Drittstaaten

Die Luxemburger Beschlüsse sind die Einleitung eines Systemwechsels. Für jeden Euro, der als Förderung aus Brüssel gezahlt wird, sind gewisse Klima- und Umweltschutzstandards verpflichtend. Es gilt: keine Leistung ohne Gegenleistung. Das umfasst etwa den Erhalt von Dauergrünland oder Auflagen zum Schutz von Feuchtgebieten und Moorflächen. Allein der Besitz von Fläche berechtigt also nicht zum Bezug von Direktzahlungen. Ausschlaggebend ist die Bewirtschaftungsform. Wer hier Kriterien nicht erfüllt, bekommt Geld gestrichen oder erst gar nicht ausbezahlt.

Darüber hinaus werden mindestens 20 Prozent der so genannten Direktzahlungen an noch höhere Klima- und Umweltauflagen geknüpft. Um Geld aus diesen 20 Prozent zu erhalten, müssen Landwirte zusätzliche Öko-Regelungen umsetzen. Das können Maßnahmen sein wie die Anlage von Blüh- oder Brachflächen zum Insekten- und Gewässerschutz, der Anbau vielfältiger Kulturen zur Förderung der Vielfalt auf dem Acker oder die extensive Beweidung, unter anderem mit bedrohten Nutztierrassen.

Für Deutschland entsprechen 20 Prozent einem Anteil von rund einer Milliarde Euro jährlich!

Das Mindestbudget für die Öko-Regelungen gilt dabei EU-weit gleichermaßen für jeden Mitgliedsstaat. Das durchzusetzen war der deutschen Seite ein großes Anliegen. Gleichzeitig wird mit dem Kompromiss sichergestellt, dass die Anforderungen praxistauglich und umsetzbar sind für die Landwirte und sie für die Umweltleistungen, die die Gesellschaft von ihnen fordert, honoriert werden. Dazu gehört auch, dass kleinere Betriebe mit der neuen GAP verstärkt gefördert werden. Unter anderem mit der so genannten Umverteilungsprämie, mit der, vereinfacht gesagt, ein Teil der Direktzahlungen von den großen auf die kleinen und mittleren Betriebe umgeschichtet wird. Insgesamt sind die erzielten Ergebnisse ein großer Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit, Fairness und Wettbewerbsgerechtigkeit innerhalb der EU.“