Am Mittwoch, den 28. Oktober 2020, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Rahmen einer Telefonschaltkonferenz einen Beschluss gefasst, der zusätzliche Maßnahmen für Kontaktbeschränkungen vorsieht. Ab dem 2. November treten die zusätzlichen Maßnahmen bundesweit in Kraft. Sie sind befristet bis Ende November. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vornehmen. Auf folgende Beschlüsse haben sich Bund und Länder unter anderem verständigt:

Quelle: Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1805264