Gute Nachricht für Bäckereien und Konditoreien mit Cafébetrieb im Kreis und auch bundesweit: Wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß, mitteilte, werden Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb als Gastronomiebetriebe betrachtet. Die betroffenen Unternehmen können somit die Novemberhilfen des Bundes erhalten.

Das ist eine gute Nachricht, weil vielen Betriebe, die ihren Cafébetrieb einstellen mussten, eine wichtige Einnahmequelle weggefallen war. Bäckereien aus dem Kreisgebiet hatten daraufhin in Schreiben an mich und meinen Landtagskollegen, Herrn Johannes Callsen, auf dieses Problem hingewiesen.

Zusätzlich werden diese Betriebe vom Beschluss der Video-Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober erfasst. Das heißt: Soweit sie durch Schließungsanordnungen ihren Geschäftsbetrieb im November einstellen müssen, sind sie bei der Novemberhilfe antragsberechtigt.

Die Bundesregierung reagiert damit unter anderem auch auf entsprechende Forderungen, die wir als Landtags- und Bundestagsabgeordnete gestellt hatten. Eine Umsatzerstattung ist allerdings auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 des Cafébetriebs mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Für Außerhaus-Verkaufsumsätze mit reduziertem Mehrwertsteuersatz, die im November weiterlaufen, werden Umsätze nicht erstattet.

Im Ergebnis freue ich mich, dass im Rahmen der Novemberhilfe jetzt doch noch eine Regelung treffen werden konnte, die der vergleichbaren Betroffenheit von Restaurants, Cafés und Konditoreien gerecht wird. Weitere Informationen unter anderem auch zu den Novemberhilfen finden Sie auf meiner Webseite in dem nachfolgenden Beitrag hier …