Die Bundestagsabgeordnete Petra Nicolaisen appelliert an das Bundeskabinett, am kommenden Mittwoch die Entscheidung zum Entwurf des Insektenschutzgesetzes zu verschieben. Zur Begründung führt die Abgeordnete aus:

Intensive Nutzung von Flächen, Verlust an Lebensräumen, intensivere Düngung, häufigeres Mähen oder Pestizideinsatz – für viele ist der Schuldige schnell ausgemacht: Die Landwirtschaft. Es mag sein, dass bei 44 Prozent der etwa 7500 bundesweit in den Roten Listen bewerteten Insektenarten der Bestand rückläufig ist. Aber die Schlussfolgerung, dass viele Faktoren immer wieder auf die Landwirtschaft zurückzuführen sind, muss hinterfragt werden. Deshalb unterstütze ich den Vorschlag, Maßnahmen zum Schutz von Insekten nochmals wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Insektenschutz muss auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse aufbauen. Es genügt nicht, einen nicht näher bestimmten Insektenrückgang zu unterstellen, den es zu bekämpfen gilt. Sondern wir brauchen eine Untersuchung der Zusammenhänge: Wo Insekten verschwinden, sollte zunächst nach den Ursachen und gezielten Gegenmaßnahmen geforscht werden.

Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in Berlin streiten seit geraumer Zeit um das sogenannte Insektenschutzgesetz. Fest steht aber jetzt schon, dass der vorliegende Entwurf völlig inakzeptabel ist. Die geplanten Biozid-, Herbizid-und Insektizidverbote (in Natura 2000-Gebieten) würden zu weitreichenden und unverhältnismäßigen Beschränkungen der land-und forstwirtschaftlichen Nutzung führen. Der Entwurf aus dem Umweltministerium sieht beispielsweise Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung, aber auch weitere Einschränkungen in der Landwirtschaft vor. So soll beim Bearbeiten von Äckern größerer Abstand zu Gewässern gehalten werden.

Außerdem gehen BMU und BMEL von unterschiedlichen Zahlen aus. Deshalb ist bis heute das Ausmaß der betroffenen landwirtschaftlichen Flächen nach wie vor unklar. Vor dem Hintergrund dieser ungesicherten Datenlage ist auch eine Folgenabschätzung unmöglich. Sie ist aber bei jeder Gesetzesvorlage maßgeblich.

Agrarministerin Julia Klöckner moniert deshalb zu Recht, die Pläne aus dem Hause Schulze berücksichtigten berechtigte Interessen der Bauern nicht. Im Gegenteil: Mit dem Insektenschutzgesetz wird die Landwirtschaft in Deutschland weiter behindert. Das Gesetz lässt biologische Zusammenhänge außer Acht. Deshalb wird kein einziges Insekt gerettet. Dafür aber das Höfesterben und der Rückgang von Ernten befördert.

Eine Vielfalt und Vielzahl an Insekten ist lebensnotwendig, vor allem auch eine Grundvoraussetzung für unsere Landwirtschaft. Ein besonderer Schutz der Bestäuber ist also nicht nur im gesellschaftlichen, sondern auch im berufseigenen Interesse der Landwirte. Der Schutz der Flächen, aber auch der Insektenschutz kann nur durch die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung erfolgen und die muss – unabhängig ob mit biologischen oder konventionellen Methoden gearbeitet wird – immer auch wirtschaftlich bleiben.

Meine Bundestagskollegen Alois Gerig, Artur Auernhammer und Herrmann Färber haben dies in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich gemacht. Sie bitten die Kanzlerin, die genannten Gründe am 10. Februar zu berücksichtigen, wenn das Kabinett über das Gesetz berät.