Am Mittwoch, den 10. Februar 2021, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Rahmen einer Besprechung einen Beschluss gefasst, der Maßnahmen und eine Verlängerung des strikteren Lockdowns zunächst bis zum 7. März 2021 vorsieht.

Die Verlängerung ist nicht zuletzt wegen der deutlich ansteckenderen Varianten beziehungsweise Mutationen des Virus notwendig. Auch, wenn die Infektionszahlen weiterhin sinken, müssen mögliche Lockerungen der Einschränkungen genauestens abgewogen werden. Die Mutationen breiten sich trotz niedriger Fallzahlen im Hintergrund weiter aus. Der Anteil der Mutationen verdoppelt sich sehr schnell. Durch die höheren Ansteckungsraten der Mutationen steigt jedoch die Gefahr für eine weitere Welle, noch bevor alle Menschen unter 80 geimpft werden können.

Deshalb müssen die Zahlen möglichst umgehend auf einen niedrigen Stand abgesenkt werden.

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt bundesweit bei 68 Infektions-Fällen pro 100.000 Einwohner. Viele Landkreise nähern sich einer Inzidenz von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner an. Jetzt muss es darum gehen, die Fallzahlen auch nachhaltig abzusenken. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Fallzahlen leider noch zu hoch für weitreichende Lockerungen.

Mit der Verlängerung der bestehenden Maßnahmen soll eine bundesweit signifikante Verbesserung der Situation erreicht werden. Wegen des hohen Infektionsgeschehens ist daher – zusätzlich zu den Beschlüssen vom 19. Januar 2021 – vorgesehen:

  • Alle bis zum 14. Februar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 7. März 2021 verlängern.
  • Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich sollen Priorität haben. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung.
  • Ab dem 1. März 2021 können Friseurbetriebe unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb wieder aufnehmen.
  • Vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.
  • Der Bund wird Schnelltests zur Selbstanwendung, die für den Gebrauch ohne vorherige Schulung vorgesehen sind, bei Beantragung der Zulassung durch den Hersteller zügig prüfen und bei erfolgreicher Prüfung zulassen.
  • Seit dem 10. Februar 2021 ist die Antragsstellung für die Überbrückungshilfe III des Bundes möglich. In den nächsten Tagen beginnt die Auszahlung von Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate). Es ist der Bundesregierung zudem in Gesprächen mit der EU gelungen, mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden zu erreichen. Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III erhalten Sie auf der nachfolgenden Webseite für Wirtschaftshilfen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-iii.html
  • Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 3. März 2021 erneut beraten.

Kurzum:

Der Lockdown wird bis zum 7. März 2021 verlängert. Ab dem 1. März 2021 können Friseurbetriebe wieder öffnen. Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden.

Der Beschluss im Wortlaut.

Quelle: Bundesregierung.de