Am Donnerstag, den 16. Dezember 2021, hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes in unveränderter Fassung angenommen. Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf entspricht weitgehend dem Gesetzentwurf, den wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits vor fünf Wochen vorgelegt hatten.

Es ist richtig und wichtig, dass die neuen Koalitionsfraktionen unseren Vorstoß jetzt aufgegriffen haben. Das zeigt: Unser Druck zahlt sich aus.

Wichtig ist, dass die Kommunen nun mehr Planungssicherheit haben und den Ausbau der Ganztagsbetreuung zügig weiter voranbringen können.

Im Wesentlichen soll die Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder um ein Jahr verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die im Ganztagsfinanzierungsgesetz und im Ganztagsfinanzhilfegesetz nach dem 31. Dezember 2021 stattfindende Übertragung der Restmittel des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau erst nach dem 31. Dezember 2022 erfolgt.

Wir hoffen, dass das in der vergangenen Wahlperiode verabschiedete Ganztagsförderungsgesetz, mit dem eine stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab August 2026 realisiert werden soll, auch durch den nun beschlossenen Gesetzentwurf gestärkt wird. Angesichts der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe sowie den damit zusammenhängenden Verzögerungen und Lieferschwierigkeiten von Baustoffen und Ausstattungsinvestitionen sowie der eingeschränkten Verfügbarkeit von Handwerksleistungen verzögerte sich die Umsetzung der Maßnahmen des Investitionsprogramms. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass begonnene Bauvorhaben nicht mehr bis zum Jahresende fertiggestellt werden können und damit die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht mehr verausgabt werden könnten. Es bestünde dann die Gefahr, dass Kommunen auf den Kosten für die Bauvorhaben sitzen blieben.

Ende 2020 ist das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) in Kraft getreten, über das der Bund den Ländern und Kommunen zusammen mit den Mitteln aus dem ersten Investitionsprogramm Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt.