Wie wird die Flüchtlingswelle aus der Ukraine aus Sicht des Städteverbandes des Landes Schleswig-Holstein, des Landkreistags oder des Gemeindetags gesehen? Am Mittwoch, den 13. April 2022 habe ich alle drei kommunalen Spitzenverbände in Kiel besucht.
In den Gesprächen wurde allgemein positiv bewertet, dass das Land Schleswig-Holstein für die Herrichtung von Unterkünften 5 Millionen Euro und 1.5 Millionen Euro für niedrigschwellige Angebote in der Kinderbetreuung bereitgestellt habe. Das Geld für die KiTAs sei wegen deutlicher Nachfrage wichtig, da die Kinderbetreuung in Osteuropa üblicher ist als bei uns. Die Mütter werden dadurch zumindest stundenweise entlastet.
Positiv bewertet wurde auch der an dem 7. April 2022 beschlossene Rechtskreiswechsel ab dem 1.Juni 2022, sodass also nicht mehr das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) die Grundlage für den Erhalt von sozialen Leistungen darstellen wird, sondern das SGB II (Arbeitslosengeld II). Die Schutzsuchenden aus der Ukraine sind zum Teil bestens ausgebildet, wodurch ihnen die Möglichkeit gegeben wird, bei uns zu arbeiten. Ein Problem ergebe sich daraus, dass für die Schutzsuchenden nach SGB II Anspruch auf das volle Leistungsspektrum bestehe; es gebe schon jetzt nicht genügend Verwaltungskräfte, die diese Ansprüche abdecken können.
Kritik wurde auch an der passiven Haltung der Bundesministerin für Inneres und Heimat, Nancy Faeser, gleich zu Beginn der Invasion in der Ukraine laut. Schutzsuchende hätten sofort schon pro-aktiv in Polen registriert werden müssen. Dies sei nicht geschehen, wodurch die Zuweisung an Länder und Kommunen in Deutschland erschwert worden sei. Außerdem seien die Prognosen des Bundes zu zögerlich erfolgt mit zuletzt enormen Auswirkungen für Schleswig-Holstein.