Am Mittwoch, den 20. April 2022, habe ich mich in Schleswig mit Herrn Thorsten Rahlmeier, Mitglied im Bundesvorstand und Herrn R. Uwe Kraus, der seit dem 26. März 2022 der Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei e.V. ist, getroffen.

Die Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei (BfPP) ist der gewerkschaftliche Berufsfachverband sämtlicher Polizeibeamter in der Bundesrepublik Deutschland, die im Rahmen ihrer Tätigkeit ein Luftfahrzeug der Polizeien der Bundesrepublik Deutschland, bzw. eines ihrer Länder führen oder in diesem Zusammenhang eingesetzt werden. Als Verband verfolgt dieser auch die berufs- und dienstrechtlichen Entwicklungen und setzt sich auch im Bereich der Gesunderhaltung, der Arbeitszeit und des Zulagenwesens intensiv mit den politischen Entwicklungen auseinander.

Mir lag es am Herzen, mich als Mitglied des Ausschusses für Inneres und Heimat auf besondere Herausforderungen beim Führen von Polizeihubschraubern hinzuweisen. Besonders im Fokus: Eine Studie der BfPP zu physischen Belastungen an Bord von Polizeihubschraubern, negative Auswirkungen für die Abrechnung von Einsätzen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex durch Änderung des BesStMG (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz) und die Bewilligung von Kuren für Besatzungsmitglieder.

Die durch mehrere beteiligten Institutionen und der BfPP erhobenen Daten zeigen, was den Besatzungsangehörigen schon immer unterschwellig bewusst war: das Fliegen in einem Hubschrauber stellt eine große Belastung für den menschlichen Körper dar. Was für die Teilnehmer neu ist, ist die Tatsache, dass nicht nur das Fliegen mit Nachsichtbrillen Einfluss hat, sondern bereits der normale Flugbetrieb die Grenzen des Stützapparates überschreitet.

Die BfPP strebt daher Verbesserungen der allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen an. Dazu gehört auch, dass Schäden durch Vibrationen, Lärm oder sonstigen negativen Einflüssen vermieden werden. Sofern dies zum Ausfall von Besatzungsangehörigen führt, ist dies zu berücksichtigen und am Ende als Berufskrankheit anzuerkennen, argumentierten Herr Rahlmeier und Herr Kraus.

Darüber hinaus sprachen wir auch über längerfristige Einsätze und Auslandseinsätze.