Um Kinderschänder aufzuspüren und Pädophilenringe auffliegen zu lassen, sind IP-Adressen die wichtigsten – und oft die einzigen – digitalen Beweismittel. Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. In den vergangenen fünf Jahren war das bei mehr als 19.000 Hinweisen der Fall. Das ist ein unerträglicher Zustand!

Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Mindestspeicherfristen und zur IP-Adress-Speicherung ist klar: Eine befristete Speicherung von IP-Adressen zur besseren Aufklärung und Verfolgung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist zulässig. Die Bundesregierung hat nun keine Ausrede mehr. Jahrelang haben sich SPD, Grüne und FDP hinter dem ausstehenden Urteil versteckt. Dieses Versteckspiel muss jetzt ein Ende haben. Innenministerin Faeser und Justizminister Buschmann müssen ihren Streit beenden und umgehend für eine praxistaugliche und rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen sorgen.

Die vom Gericht bestätigte Auffassung, nach der das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten grundsätzlich entgegensteht, habe ich allerdings mit Bedauern zur Kenntnis genommen.

Die Einschränkung gilt insbesondere dann, wenn die Speicherung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit (Gefahrenabwehr) eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten vorsieht.

Zwei Fälle aus Flensburg – der Mord an einer 17-jährigen und das Steinewerfen von einer Autobahnbrücke vor drei Jahren – hätten ohne das Abrufen von Handydaten nie aufgeklärt können. Durch die gespeicherten Daten konnte den Tätern aber nachgewiesen werden, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt am Tatort waren.