Die Erhöhung des Apothekerabschlages auf 2 Euro pro Packung ist faktisch eine Leistungskürzung für die Apothekerinnen und Apotheker. Das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht zum Versorgungs-Destabilisierungsgesetz werden. Auch die Apotheken kämpfen mit den Folgen der Inflation und gestiegenen Energiekosten. Kammerpräsident Dr. Kai Christiansen hat erst gestern eindringlich auf die angespannte Lage der Apotheken hingewiesen. Wenn der Bundesgesundheitsminister die Apotheken noch zusätzlich belastet, setzt er ihre finanzielle Stabilität aufs Spiel.

Karl Lauterbach betont seine Dankbarkeit gegenüber Ärzten, Apothekern und Pflegekräften und verspricht, die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen ohne Leistungskürzungen zu stabilisieren. Diese Ankündigungen sind für die Apotheken im Kreis Schleswig-Flensburg der blanke Hohn, da das vorliegende Gesetz für sie zu einer Mehrbelastung führt. Ich nehme die Sorgen und die Empörung der Apothekerinnen und Apotheker mit nach Berlin. Klar ist: Im parlamentarischen Verfahren muss das Gesetz von Karl Lauterbach noch deutlich verbessert werden.

Zur Erläuterung: Durch die Erhöhung des Apothekenabschlags müssen die Krankenkassen weniger Geld an die Apotheken zahlen. Es sollte bekannt sein, dass die Apotheken kein Kostentreiber bei den gesetzlichen Krankenkassen sind. Das Vergütungssystem der Apotheken sieht seit 2004 einen festen Betrag, statt eines prozentualen Gewinns pro verkaufter Packung vor. Diese Vergütung wurde in den vergangenen 19 Jahren lediglich einmal angehoben. Hier zeigt sich, dass diesem Gesetzesentwurf eindeutig eine gesundheitspolitische Richtschnur fehlt.